Das Tiefbauamt des Kanton St. Gallen plant den Umbau der beiden Haltekanten der Haltestelle TZM/Kellen gemäss den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz). Die beiden Haltekanten sollen neu auf einer Länge von 13 m einen Anschlag von 22 cm erhalten.
Die Kosten belaufen sich auf total CHF 400’600.00. Sie gehen vollumfänglich zu Lasten des Kantons.
Das Strassengesetz verpflichtet den Kanton, die betroffene politische Gemeinde bei der Projektierung von Vorhaben, die Kantonsstrassen betreffen, anzuhören. Der Gemeinderat begrüsst den Umbau der Bushaltestellen. Wichtig ist ihm, dass das Projekt mögliche Anpassungen beim Knoten Bruggmühlestrasse/St. Gallerstrasse nicht tangiert.
Der Gemeinderat ist gemäss Gemeindeordnung für Vernehmlassungen zu Kantonsstrassen-Vorhaben abschliessend zuständig, sofern der Kostenvoranschlag 2 Mio. Franken nicht übersteigt.
3 Antworten
Dis konnte man machen wo die Strasse neu gemacht wurde. Jetzt muss man nochmals alles aufreissen und Geld verlochen. So wie die Rietberg Strasse. Sieht aus wie ein Fliketepich.
Die Anpassung der Bushaltestellen ist ein Projekt des Kantons. Die Strassensanierung hat die Bushaltestellen damals nicht tangiert. Diesbezüglich entstehen keine Mehrkosten. Es wäre aber sicher effizienter gewesen, die beiden Projekte zu koordinieren.
Die Rietbergstrasse ist noch nicht fertig. Im oberen Teil wurde die Tragschicht aus Kostengründen nur erneuert, wo es der Zustand erforderte. Voraussichtlich nächsten Sommer wird dort der Deckbelag eingebaut, und zwar auf der gesamten Fläche, sodass der Flickenteppich verschwindet. Im mittleren Bereich fehlt noch ein Teilstück, das erst im kommenden Frühjahr in Angriff genommen wird.
Ach so. Danke für die Antwort. Schöne Festtage wünsche ich Ihnen.