Das Mitwirkungsverfahren über den Sondernutzungsplan Kirchenfeld ist abgeschlossen. Neben zahlreichen Goldacherinnen und Goldachern äusserten sich auch Parteien zu den Planunterlagen. Der Gemeinderat hat die Antragstellenden mit entsprechenden Antworten bedient. Als Resultat aus dem Mitwirkungsverfahren zeigt sich, dass das Vorhaben durchaus zu polarisieren vermag.
Gesamtüberbauung anstatt Einzelprojekte
Bei der Beurteilung des Projekts muss man sich immer die Ausgangslage vor Augen halten: Ursprünglich war das Land aufgeteilt auf drei Parzellen mit drei verschiedenen Grundeigentümern. Jeder Grundeigentümer beabsichtigte, sein eigenes Bauvorhaben zu realisieren. Bei diesem Vorgehen wäre eine einheitliche Bebauung der Grundstücke nicht möglich geblieben. Daher war es Idee des Gemeinderates, ein Gesamtprojekt zur Ausführung zu bringen, welches im Vergleich zu drei separaten Vorhaben viele Vorzüge zeigt. Ein Gesamtprojekt bietet die Möglichkeit, Fragen der Erschliessung gemeinsam zu lösen und in Bezug auf die Erscheinung städtebauliche Akzente zu setzen, welche auf die Umgebung an sich und den Strassenkörper reagieren. Dadurch wird die Qualität einer Überbauung im Vergleich zu Einzelprojekten massgeblich verbessert.
Erlass eines Sondernutzungsplans
Um die Zielsetzung einer einheitlichen Überbauung zu gewährleisten, bietet der Sondernutzungsplan ein geeignetes Instrument. Dieser kann Abweichungen von den Vorschriften der Regelbauweise zulassen, wenn einem Projekt eine hohe Qualität beigemessen wird. Diese Vorzüglichkeit müssen die kantonalen Stellen bestätigen. Im Rahmen der Vorprüfung hat der Kanton dem Vorhaben genau diese Eigenschaft attestiert.
Neben dem Anspruch der inneren Verdichtung, welchem eine Überbauung in Zentrumsnähe gerecht werden muss, tritt vor allem die Arkade prominent in Erscheinung. Sie dient in erster Linie der sicheren Führung der Fussgängerinnen und Fussgänger, stellt aber auch ein gestalterisches Element dar, welches die ganze Überbauung für Goldach einzigartig macht.
Weiteres Vorgehen
In einen nächsten Schritt werden die relevanten Planunterlagen, insbesondere der Sondernutzungsplan und das Baugesuch, der öffentlichen Auflage unterstellt. Es wurde bereits eingangs erwähnt: Der Gemeinderat ist sich durchaus bewusst, dass dieses Vorhaben in Bezug auf seine Aussenwirkung zu unterschiedlichen Beurteilungen führen kann. Gerade vor diesem Hintergrund bleibt es wichtig, sich immer wieder vor Augen zu führen, was mit der Planung erreicht werden kann: Die Realisierung einer Überbauung, welche viel mehr Qualität bereitstellt als nicht miteinander abgestimmte Vorhaben, welche sich ausschlich am Interesse des jeweiligen Grundeigentümers orientieren.
Öffentliche Auflage
In einem koordinierten Verfahren gelangen voraussichtlich Anfang 2022 folgende Pläne/Projekte im Zusammenhang mit der geplanten Überbauung Kirchenfeld zur öffentlichen Auflage:
- Sondernutzungsplan Kirchenfeld
- Baugesuch für die Überbauung Kirchenfeld
- Teilstrassenplan Überbauung Kirchenfeld
- Strassenbauprojekt Kirchenfeldstrasse
- Strassenbauprojekt Neumühlestrasse
- Sondernutzungsplan Gewässerraum Dorfbach
