Grenzabstand

Zwischenstopp für die Ortsplanungsrevision

Der Gemeinderat stoppt die Arbeiten an der laufenden Ortsplanung, bis Klarheit besteht, ob der Kanton den grossen Grenzabstand wieder zulässt. Eine solche Gesetzesänderung würde es wohl ermöglichen, auf die für bestimmte Quartiere angedachte Baumassenziffer zu verzichten.

Das neue Planungs- und Baugesetz PBG, das seit 1. Oktober 2017 in Vollzug ist, gibt den Gemeinden 10 Jahre Zeit, Zonenpläne und Baureglemente im ordentlichen Verfahren an das neue Recht anzupassen. In Goldach läuft dieser Prozess seit dem Frühjahr 2018. In der Zwischenzeit ist die Richtplanung weitestgehend abgeschlossen. Zudem liegt ein Entwurf von Zonenplan und Baureglement vor.

Innere Verdichtung steuern

Um die innere Verdichtung nicht ungebremst zuzulassen und damit gewachsene Strukturen wo nötig zu schützen, sieht die aktuelle Planung vor, für bestimmte Gebiete die Baumassenziffer einzuführen. Diese tritt an die Stelle der heutigen Ausnützungsziffer. Die Baumassenziffer stellt ein zulässiges Bauvolumen ins Verhältnis zum Baugrundstück. Das hat gegenüber der Ausnützungsziffer den Vorteil, dass es keine Rolle mehr spielt, wie der umbaute Raum genutzt wird. Dafür ist – gerade bei verwinkelten Bauten – die Berechnung bzw. die Kontrolle durch die Baubehörde sehr schwierig und aufwändig.

Der bisherige Planungsprozess hat gezeigt, dass insbesondere der Wegfall des grossen Grenzabstandes ein überbordendes Verdichtungspotenzial schafft. Dieses soll – nebst der Baumassenziffer – auch durch die Begrenzung der Baumasse (Länge, Breite, Höhe) auf ein verträgliches Mass beschränkt werden.

Doch wieder ein grosser Grenzabstand?

Mitten im Planungsprozess sieht nun der Kanton vor, die Spielregeln insofern zu ändern, als der grosse Grenzabstand wieder zugelassen werden soll. Die entsprechende Anpassung des PBG muss allerdings noch den parlamentarischen Prozess durchlaufen, sodass noch einige Zeit vergehen wird, bis Klarheit besteht.

Der Gemeinderat sieht in der Wiedereinführung des grossen Grenzabstandes die Chance, auf die eher komplizierte Baumassenziffer verzichten zu können. Die vorgesehene Begrenzung der Baumasse würde dann wohl ausreichen, um eine übermässige Verdichtung in den Quartieren zu vermeiden. Resultat wäre eine einfache und praktikable Lösung sowohl für die Bauherren als auch die Baubehörde.

Verzögerung in Kauf nehmen

Diese Aussicht ist es nach Meinung des Gemeinderates wert, den Ortsplanungsprozess zu unterbrechen, bis die angedachte Gesetzesänderung in Vollzug tritt. Er wird die Zeit nutzen, um die Mitwirkung für letzte Anpassungen an der Richtplanung durchzuführen und sich soweit vorzubereiten, dass die Planung anschliessend ohne weitere Verzögerungen zum Abschluss gebracht werden kann.

Sollte die Gesetzesänderung wider Erwarten nicht zustande kommen, wird der Gemeinderat die Ortsplanung auf Basis der bisherigen Arbeit weiterführen.

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