Provisorische Steuerrechnungen
In den vergangenen Tagen haben Sie die provisorische Rechnung der Kantons- und Gemeindesteuer 2023 sowie der direkten Bundessteuer 2022 erhalten. Es ist möglich, dass diese Steuerrechnungen zu hoch oder zu niedrig ausfallen.
Damit Sie bei der definitiven Schlussrechnung im nächsten Jahr keine hohe Nachzahlung oder Rückerstattung erhalten, macht es Sinn, die Steuerrechnungen frühzeitig anzupassen. Jede Zahlung wird bis zum Verfalltag (31. Juli) zu Ihren Gunsten mit 0.25 % verzinst. Ab dem Verfalltag werden Ihnen Ausgleichszinsen von ebenfalls 0.25 % belastet.
Die provisorische Kantons- und Gemeindesteuerrechnung wird standardmässig mit drei Teilzahlungen sowie einem Einzahlungsschein über den Totalbetrag versandt. Möchten Sie Ihre Steuerrechnung monatlich oder in einem anderen Rhythmus bezahlen, können Sie sich direkt mit dem Steueramt in Verbindung setzen. Bezahlen Sie die Steuerrechnung mittels Dauerauftrag? Dann denken Sie daran, die neue Referenznummer gemäss QR-Zahlschein für die Steuerperiode 2023 anzupassen. Ansonsten zahlen Sie weiter auf das Steuerkonto des Vorjahrs ein.
Steuererklärung 2022
Die Steuererklärung 2022 wird bis Ende Januar zugestellt und ist bis spätestens Ende März einzureichen. Selbständig Erwerbstätige haben etwas länger Zeit (31. Mai). Fristverlängerungen können online unter www.steuern.sg.ch oder über den aufgedruckten QR-Code beantragt werden.
Wie im Vorjahr besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung als eFiling-Fall vollelektronisch einzureichen. Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist bei einer vollständig digitalen Einreichung nicht mehr notwendig. Die App «oBeam» sowie die Funktionen wurden weiter verbessert und sollten Ihnen das Ausfüllen noch leichter machen.
Für junge Erwachsene, welche erstmalig die Steuererklärung ausfüllen, steht die Webseite www.machs-eifach.ch zur Verfügung. Hier finden auch weitere interessierte Personen nützliche Infos zum Ausfüllen der Steuererklärung sowie Anleitungen und Videobotschaften. Sie haben auch die Möglichkeit, via Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden ausserhalb der Öffnungszeiten direkt in Kontakt zu treten und diesen spezifische Fragen zu stellen. Sie sind werktags von 7 bis 21 Uhr erreichbar.
Haben Sie Fragen zur Steuerrechnung oder zur Steuererklärung? Gerne stehen wir Ihnen via Telefon unter 058 228 78 30 oder per E-Mail unter steueramt@goldach.ch zur Verfügung.