Sextortion bezeichnet eine Erpressungsmethode, bei der eine Person mit Bild- und Videomaterial erpresst wird, das sie beim Vornehmen sexueller Handlungen (Masturbation) und/oder nackt zeigt. Der Begriff Sextortion setzt sich aus «Sex» und «Extortion» (engl. Erpressung) zusammen.
Vorgehen der Täterschaft (klassische Variante)
Ausgesuchte Personen (z. B. junge Männer mit Status Single) erhalten Freundschaftsanfragen auf Facebook oder Datingplattformen, von sehr attraktiven Frauen. Nach der Annahme dieser Freundschaftsanfrage nimmt die Frau sehr schnell Kontakt auf und schlägt vor, auf eine Videoplattform zu wechseln (z. B. Skype, Facetime etc.). Unaufgefordert zieht sich die junge attraktive Frau aus und fordert das Gegenüber auf, selbst mitzumachen. Das Gegenüber fühlt sich durch die sexuelle «Anmache» erregt und bemerkt nicht, dass seine Handlungen aufgezeichnet werden.
Das Opfer wird später von Erpressern kontaktiert und zu einer Geldzahlung aufgefordert. Man droht ihr, die Aufnahmen unter ihrem Namen auf YouTube zu veröffentlichen, sie per E-Mail an Familienangehörige, Freunde oder den Arbeitgeber zu schicken oder den Link auf Facebook zu veröffentlichen.
Die Spam Variante
Es kommt auch vor, dass die beschriebenen Erpressungsversuche als Spam an zahlreiche Personen als «leere Drohung» versendet werden. Die kriminellen Absender haben die Hoffnung, dass sich unter den Empfängern Personen befinden, welche sich in letzter Zeit Pornos angeschaut haben, durch die Androhung eingeschüchtert werden und deshalb zahlen. In diesen Fällen ist der Computer der Betroffenen weder infiziert, noch ist die Täterschaft tatsächlich im Besitz von kompromittierendem Material.
Fake-Sextortion E-Mails können Sie ans Bundesamt für Cybersicherheit BACS melden: https://www.report.ncsc.admin.ch/de/
Opfer und häufige Begleitumstände
- Die überwiegende Mehrheit der Opfer von Sextortion ist männlich. Es handelt sich dabei sowohl um Jugendliche als auch um Erwachsene.
- Häufig finden die Chats in gebrochenem Deutsch, Französisch oder in Englisch statt.
- Die Täterinnen und Täter befinden sich im Ausland und auch die Geldzahlungen gehen auf ausländische Konten.
- Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Opfer die geforderte Geldzahlung leisten, aber das Bild- oder Videomaterial dennoch veröffentlicht wird oder erneute Forderungen gestellt werden.
Was tut die Polizei?
Sextortion geht immer mit der Erpressung von betroffenen Personen einher. Erpressung ist gemäss Strafgesetzbuch ein Offizialdelikt. Wenn die Polizei also Kenntnis von einem solchen Fall erhält, nimmt sie die Ermittlungen auf.
Bitte beachten Sie, dass die Chance, die Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen und bereits bezahlte Geldbeträge zurückzuerhalten, relativ gering ist. Sie sollten dieses Internetdelikt dennoch zur Anzeige bringen. Nur so erhält die Polizei Informationen zum Ausmass des Deliktfelds, kann Zusammenhänge herstellen und allenfalls Ermittlungsmöglichkeiten finden. Überwinden Sie Ihre Scham und machen Sie sich bewusst: Die Polizei ahndet Verbrechen, keine menschlichen Schwächen!
Was kann ich tun?
- Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen und Einladungen in sozialen Netzwerken an, wenn Sie die Person nicht zweifelsfrei identifizieren können oder im realen Leben bereits getroffen haben.
- Machen Sie sich stets bewusst, dass Sie während eines Videochats gefilmt werden könnten und verzichten Sie deshalb auf Handlungen, für welche Sie sich im Nachhinein schämen könnten.
- Deaktivieren und überkleben Sie Ihre Webcam immer, wenn Sie nicht gerade via Videochat mit jemandem sprechen.
- Informieren Sie Ihr Umfeld über diese Erpressungsmethode.