Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 23ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:
Sondernutzungsplan Gewässerraum Chellenbach
Abschnitt Chellenstrasse bis Bauzonengrenze
Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG
Gestützt auf Art. 41 Abs. 1 PBG liegt der Sondernutzungsplan während dreissig Tagen, d. h. vom 1. März 2022 bis 30. März 2022, im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen den Sondernutzungsplan während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat, 9403 Goldach, erheben.