Blickwinkel

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Meine letzten Artikel im Wellenbrecher führten zu einer Diskussion über die Zulässigkeit der privaten Meinungsäusserung in diesem Publikationsorgan. In einem offenen Brief wurde mir die Verletzung von Presserichtlinien vorgeworfen.

Mit meinen Ausführungen zur Berit Klinik AG habe ich tatsächlich eine subjektive Betrachtung eingenommen. Aber nicht aus Eigennutz, sondern vor dem Hintergrund der Chance, welche sich durch die Erteilung eines Leistungsauftrages an die private Klinik für die ganze Region ergibt: An die hundert neue Arbeitsplätze, zusätzliches Steuersubstrat und die Ergänzung der Gesundheitsversorgung durch ein weiteres Angebot bedeuten viel Wertschöpfung.

Ich finde es im Übrigen absolut legitim, wenn man meine Meinung nicht teilt. Zwischenzeitlich ist aber auch klar, dass keine Verletzung von Presserichtlinien vorliegt. Wesentlich bleibt hingegen Folgendes: Ich werde weiterhin meine Meinung frei äussern. Meine Aussagen und Ansichten werden nicht allen gefallen. Aber als gewählter Mandatsträger erachte ich es gerade vor dem Hintergrund meiner Funktion als zentral, dass ich mich für die Interessen der Gemeinde Goldach und der ganzen Region einsetze. Diese Interessenwahrung erfolgt zugegebenermassen aus einer subjektiven Perspektive. Und das ist auch gut so. Denn letztlich entscheiden die Bürgerinnen und Bürger alle vier Jahre an der Urne, ob sie mir das Vertrauen schenken. In diesem Sinne bleibt die Freiheit in der Kommunikation nie folgenlos. Aber es ist ein Risiko, das ein Gemeindepräsident eingehen sollte. Gerade wenn er seine Aufgabe ernst nimmt.

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