Bis am 20. Dezember 2021 untersteht das neue Feuerschutzreglement dem fakultativen Referendum.
Das aktuelle Feuerschutzreglement der Gemeinde Goldach datiert vom 28. Juni 2011. Seit dem 1. Januar 2021 sind das neue Gesetz über den Feuerschutz (abgekürzt FSG) und die dazugehörige Verordnung (FSV) in Vollzug. Die neue übergeordnete Gesetzgebung gilt es im Feuerschutzreglement umzusetzen.
Das neue Reglement ist schlanker gehalten als das aktuelle. Es beschränkt sich auf notwendige Bestimmungen in Bereichen, in denen das Gesetz den Gemeinden Spielraum gibt.
Von besonderer Bedeutung ist die Umsetzung der Feuerwehrersatzabgabe. Gemäss Art. 35 Abs. 2 FSG beträgt diese wenigstens CHF 50.00 und höchstens CHF 700.00 je Jahr. Art. 31 FSV bestimmt, dass die politische Gemeinde durch Reglement auf den Bezug der Feuerwehrersatzabgabe verzichten kann, wenn deren Berechnung nach Tarif einen Betrag von weniger als CHF 50.00 ergäbe. Das neue Reglement setzt diese Bestimmung um. Das entspricht im Übrigen der bisherigen Regelung.
Das Reglement untersteht dem fakultativen Referendum. 296 Stimmberechtigte können bis 20. Dezember 2021 eine Urnenabstimmung verlangen.