Vom 6. Januar bis 14. Februar 2022 unterstand die Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden Goldach und Tübach sowie dem Zweckverband Regionale Sport- und Erholungsanlagen Kellen, Tübach, über die Bewirtschaftung der Parkplätze im Gebiet Kellen dem fakultativen Referendum. Die Frist ist unbenutzt abgelaufen, womit die Vereinbarung Rechtsgültigkeit erlangt hat.
Die Vereinbarung regelt die Zuständigkeiten bei der Bewirtschaftung der Parkplätze der Sportanlagen und des Begegnungsplatzes und bezweckt eine einheitliche Umsetzung der Gebührenpflicht. Dazu gehören auch einheitliche Bewirtschaftungszeiten und ein einheitlicher Tarif. Die Vertragspartner haben sich auf folgende Regelung geeinigt:
Bewirtschaftungszeiten:
- Montag bis Freitag, 07.00 – 18.00 / 22.00 – 07.00 Uhr
- Samstag und Sonntag inkl. Feiertage ganztags
Mit dem Verzicht auf die Bewirtschaftung von Montag bis Freitag zwischen 18.00 und 22.00 Uhr kommen die Gemeinden den Vereinen entgegen, die regelmässig abends ihre Trainings abhalten.
Tarif:
CHF 0.50 für die ersten 30 Minuten
CHF 1.00 pro Stunde, max. CHF 5.00 pro Tag
CHF 20.00 pro Woche
CHF 40.00 pro Monat
CHF 200.00 pro Halbjahr
CHF 400.00 pro Jahr
Derzeit erstellt die Gemeinde zusätzliche Parkplätze für den Begegnungsplatz. Anschliessend werden die drei zentralen Parkuhren gesetzt, sodass die Gebührenpflicht am 1. April 2022 starten kann.