Der Gemeinderat hat in Absprache mit der Gemeinde Tübach und dem Zweckverband Regionale Sport- und Erholungsanlagen Kellen, Tübach, die Bewirtschaftungszeiten und den Gebührentarif für die Parkplätze im Gebiet Kellen festgelegt. Die Gebührenpflicht gilt ab 1. April 2022.
Vom 6. Januar bis 14. Februar 2022 unterstand die Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden Goldach und Tübach sowie dem Zweckverband Regionale Sport- und Erholungsanlagen Kellen, Tübach, über die Bewirtschaftung der Parkplätze im Gebiet Kellen dem fakultativen Referendum. Die Frist ist unbenutzt abgelaufen, womit die Vereinbarung Rechtsgültigkeit erlangt hat.
Die Vereinbarung regelt die Zuständigkeiten bei der Bewirtschaftung der Parkplätze der Sportanlagen und des Begegnungsplatzes und bezweckt eine einheitliche Umsetzung der Gebührenpflicht. Dazu gehören auch einheitliche Bewirtschaftungszeiten und ein einheitlicher Tarif. Die Vertragspartner haben sich auf folgende Regelung geeinigt:
Bewirtschaftungszeiten:
- Montag bis Freitag, 07.00 – 18.00 / 22.00 – 07.00 Uhr
- Samstag und Sonntag inkl. Feiertage ganztags
Mit dem Verzicht auf die Bewirtschaftung von Montag bis Freitag zwischen 18.00 und 22.00 Uhr kommen die Gemeinden den Vereinen entgegen, die regelmässig abends ihre Trainings abhalten.
Tarif:
CHF 0.50 für die ersten 30 Minuten
CHF 1.00 pro Stunde, max. CHF 5.00 pro Tag
CHF 20.00 pro Woche
CHF 40.00 pro Monat
CHF 200.00 pro Halbjahr
CHF 400.00 pro Jahr
Derzeit erstellt die Gemeinde zusätzliche Parkplätze für den Begegnungsplatz. Anschliessend werden die drei zentralen Parkuhren gesetzt, sodass die Gebührenpflicht am 1. April 2022 starten kann.
2 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin gespannt wie sich das entwickelt wenn man bisher an den Weekend sah wieviele Autos in der Chellen standen und teilweise planlos parkierten lass ich mich überraschen
Vor allem wie kontrolliert Ihr ob jeder Parkbühren bezahlt
Eine tolle Idee wäre eine Barriere wo man das Ticket bezieht zum reinfahren und wenn man geht beim Ticketautomat im Areal die parkierte Zeit begleicht
Lass mich gerne belehren
Mit freundlichen Grüßen
Bosshard Hansjörg
Es dürfte tatsächlich einige Zeit dauern, bis sich die Autofahrenden an die neue Regelung gewöhnt haben. Die Gemeinden und der Zweckverband haben eine Lösung mit einem Schrankensystem im Bereich der Unterführung geprüft. Dieses scheiterte an verschiedenen Punkten. Insbesondere fehlt eine Wendemöglichkeit bei der Schranke, wenn alle Parkplätze belegt sind. Wartende Autos würden überdies die ungehinderte Zu- und Wegfahrt zur Bruggmühle beeinträchtigen oder die Rettungsdienste oder beispielsweise einen Mannschaftsbus blockieren. Schliesslich bedingen solche Systeme immer auch einen 24-Stunden-Pikettdienst. Deshalb kommt nun die Lösung mit Parkuhren zum Einsatz – mit allen Vor- und Nachteilen.