Das entspricht einer Entlastung von 2.33 Rappen pro Kilowattstunde oder 104.00 Franken im Jahr. Damit belaufen sich die jährlichen Stromkosten auf etwa 1’370.00 Franken, was einem durchschnittlichen Strompreis von 30.47 Rappen pro Kilowattstunde entspricht. Hauptgrund für die Senkung sind die tieferen Beschaffungspreise am Energiemarkt sowie leicht gesunkene Kosten für das Vorliegernetz (SAK).
Die Gewerbe- und Industriekunden auf Niederspannung zahlen im Durchschnitt rund 3.00 Rappen pro Kilowattstunde weniger. Gleichzeitig wurde jedoch der Leistungspreis leicht angehoben.
Ab 2026 sind die Netzbetreiber gemäss dem zweiten Massnahmenpaket des Mantelerlasses verpflichtet, einen verursachergerechten Messtarif nach Art der Messung festzulegen. Dieser wird künftig als separate Position auf der Rechnung erscheinen. Mit der Einführung des neuen Messtarifs steigt der Anteil der Fixkosten. Haushalte mit einem geringen Verbrauch unter 2’000 Kilowattstunden profitieren deshalb weniger stark von der Tarifsenkung. Bei sehr tiefem Verbrauch können sogar geringe Mehrkosten anfallen.
Auch bei den Abgaben gibt es Anpassungen: Die Systemdienstleistungen von Swissgrid werden neu mit 0.27 Rappen statt 0.55 Rappen pro Kilowattstunde verrechnet, während der Zuschlag zur Sicherung der Winterstromreserve von 0.23 Rappen auf 0.41 Rappen pro Kilowattstunde ansteigt. Zusätzlich wird ein neuer Zuschlag für solidarisierte Netzkosten eingeführt, mit dem Netzverstärkungen auf der Niederspannungsebene sowie Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluminiumindustrie finanziert werden sollen. Der Zuschlag beläuft sich auf 0.05 Rappen pro Kilowattstunde.
Ab 2026 schreibt das Stromgesetz zudem vor, dass mindestens 20 % der Elektrizität für die Grundversorgung aus erneuerbaren Energien in der Schweiz stammen müssen. Das Standardprodukt naturstrom basic erfüllt mit 15 % Sonnenenergie aus Goldach und 85 % Wasserkraft aus der Schweiz diese Vorgabe bereits.
Die Naturstromprodukte werden ebenfalls günstiger: Die Preisdifferenz vom mixstrom zu naturstrom basic sinkt auf 0.46 Rappen pro Kilowattstunde, zu naturstrom star auf 2.21 Rappen pro Kilowattstunde.
Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gelten ab 2026 neue Vergütungssätze. Der eingespeiste Strom wird nach dem schweizweit harmonisierten, vierteljährlich publizierten Marktpreis vergütet. Dieser wird im April 2026 für das erste Quartal festgelegt. Für kleinere Anlagen bis 150 Kilowatt gelten zusätzlich die vom Bundesrat festgelegten Minimalvergütungen. Für Herkunftsnachweise beträgt die Vergütung künftig 1.5 Rappen pro Kilowattstunde.
2 Kommentare
Halleluja …. hat ja lange genug gedauert …. das Ganze bleibt aber sehr intransparent ….. irgendetwas geht im Preis runter … gleichzeitig geht natürlich auch irgendwas rauf … da ist natürlich Vertrauen angesagt, ganz ehrlich, das hält sich sehr in Grenzen gegenüber der Politik und zwar auf allen Ebenen und Bereichen. Nach dem erhaltenen Brief von den TBG Goldach, beigelegt mit der letzten Rechnung, lässt tief blicken. Ein unglaublich naiv formulierter Brief….. passt aber perfekt ….. für mich gilt es, eine maximale Unabhängigkeit zu erreichen, um dieser immer unerfreulicheren Entwicklung, mindestens punktuell, zu entkommen … beim Strom ist die Autarkie, das Zauberwort …. mach mir aber nicht zu viele Illusionen diesbezüglich, ich bin mir sicher, die Politik findet Instrumente, um auch irgendwann die Autarkie zu besteuern …..
Nik Strässle
Guten Tag Herr Strässle
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir verstehen gut, dass die Strompreise und die verschiedenen Tarifbestandteile nicht immer einfach nachzuvollziehen sind.
Die Preisanpassungen für 2026 haben mehrere Ursachen: Einerseits sind die Energiepreise in der Beschaffung gesunken, wovon unsere Kundinnen und Kunden direkt profitieren. Andererseits gibt es neue gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene, die wir umsetzen müssen (z. B. separate Ausweisung der Messkosten oder neue Zuschläge). Dadurch entstehen teilweise neue Positionen auf der Rechnung, auch wenn sich die Gesamtkosten im Durchschnitt reduzieren.
Uns ist bewusst, dass solche Veränderungen Fragen aufwerfen können. Transparenz ist uns wichtig. Deshalb legen wir die Zusammensetzung der Preise offen dar und geben bei Fragen gerne persönlich Auskunft.
Zum Thema Autarkie: Eigene Stromproduktion, beispielsweise mit Photovoltaik, kann ein sinnvoller Beitrag zur Eigenversorgung sein. Gleichzeitig bleibt das Stromnetz wichtig für die Versorgungssicherheit, insbesondere im Winter oder bei schwankender Produktion (z. B. Schlechtwetterperioden).
Freundliche Grüsse
Ihre Technischen Betriebe Goldach