Mit dem neuen Mantelerlass des Bundes, der 2025 in Kraft getreten ist, wird der Eigenverbrauch von selbst produziertem Solarstrom in der Schweiz deutlich einfacher und attraktiver. Neu erlaubt der Bund auch sogenannte virtuelle Eigenverbrauchsgemeinschaften (V-EVG). Das bedeutet: Mehrere Haushalte und Gebäude können sich zu einer Gemeinschaft zusammenschliessen – auch wenn sie sich nicht auf demselben Grundstück befinden, solange sie technisch miteinander verbunden sind.
Das Ziel: Mehr lokal produzierter Solarstrom soll auch lokal verbraucht werden.
Die Technischen Betriebe Goldach bieten die V-EVG ab sofort als neue Dienstleistung an. In einer solchen Gemeinschaft wird der selbst produzierte Strom direkt unter den Teilnehmenden verteilt. Überschüssiger Strom wird wie bisher ins Netz eingespeist und vergütet.
Das Angebot auf einen Blick:
- Mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten, nach Anmeldung, kann die Abrechnung einer V-EVG über die TBG erfolgen.
- Alle Teilnehmenden müssen über die erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügen.
- Der Eigenverbrauch wird transparent und einzeln abgerechnet und dem Anlagenbetreibenden wird der entsprechende Anteil gutgeschrieben.
- Es gelten klare Voraussetzungen und ein einfaches Tarifmodell.
Ob für Mehrfamilienhäuser, Nachbarschaften oder kleine Überbauungen – die V-EVG ist eine attraktive Lösung für alle, die gemeinsam in eine nachhaltige Energiezukunft investieren möchten.
Haben Sie Interesse?
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