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Einfachere Bewilligungspraxis für Solaranlagen auf geschützten Kulturdenkmälern und Ortsbildern

Der Kanton St. Gallen und die Gemeinden verbessern die Bewilligungspraxis für Solaranlagen auf geschützten Kulturdenkmälern und Ortsbildern. Die Regierung und der Verband St. Galler Gemeindepräsidien einigten sich auf Grundsätze für eine neue Bewilligungspraxis. Dadurch soll eine effizientere Abwicklung der Gesuche erfolgen sowie die Zahl der Ablehnungen reduziert werden. Gleichzeitig soll das Solarpotenzial stärker genutzt werden, ohne dass an den sensiblen Orten der Denkmal- und Ortsbildschutz zu stark tangiert wird.

Das vom Kantonsrat verabschiedete St. Galler Energiekonzept 2021-2030 sieht die Halbierung der CO2-Emmissionen im Vergleich zu 1990 vor. Der Nutzung des Solarpotenzials sowie weiterer erneuerbaren Energiequellen kommt dabei eine grosse Bedeutung zu. In der Praxis zeigte sich bei Solaranlagen auf denkmalgeschützten Objekten und bei geschützten Ortsbildern eine zunehmende Unzufriedenheit mit dem Bewilligungsverfahren und der geltenden Praxis. Das Departement des Innern tauschte sich deshalb mit der Energiebranche, den Planenden und den Gemeinden aus und erteilte einen Auftrag für die Erarbeitung einer neuen Bewilligungspraxis.

Die neue Praxis orientiert sich grundsätzlich am Wert der betroffenen Dachlandschaft. Dies kann die Bedeutung einer Ortsbild-Silhouette als Ganzes oder die Authentizität und das Erscheinungsbild eines Baudenkmals betreffen. Entsprechend wird ein Ampelsystem (rot, orange, grün) in Form einer Online-Karte für die Einstufung der Objekte und Gebiete eingeführt.

Grün – Dachlandschaften mit einem gewissen Wert als Ortsbildschutzgebiet
Neu genügt hier eine einfache Meldung an die Baubehörde. Die Anforderungen beschränken sich auf einfach realisierbare Gestaltungsvorschriften. Der Vollzug bleibt bei der Gemeinde Goldach.

Orange – Dachlandschaften mit einem hohen Wert
In diesen Gebieten ist auch künftig ein Dialog mit der Denkmalpflege notwendig. Gemeinden können in Ab­sprache mit der Denkmalpflege jedoch gebietsspezifische Richtlinien erlassen und Aufdach-Anlagen sind nicht per se ausgeschlossen.

Rot – einzigartige Dachlandschaften
Bei rot klassifizierten Objekten steht die ungeschmälerte Erhaltung der historischen Dachland­schaft im Vordergrund, wobei PV-Anlagen grundsätzlich eine zu starke Beeinträchtigung darstellen.

Die Einteilung der Einzelobjekte ist noch pendent. Ergänzt wird die Online-Karte mit einfachen Hilfestellungen (Checkliste und Beispielsammlung) für Bauherrschaften, Planende und Vollzugsbehörden. Die neue Bewilligungspraxis wird in der Gemeinde Goldach bereits umgesetzt.

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