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Provisorische Steuerrechnungen / Steuererklärung 2024

Provisorische Steuerrechnungen
Kürzlich haben Sie die provisorische Rechnung der Kantons- und Gemeindesteuer 2025 sowie der direkten Bundessteuer 2024 erhalten. Es ist möglich, dass diese Steuerrechnungen zu hoch oder zu niedrig ausfallen.

Damit Sie bei der definitiven Schlussrechnung im nächsten Jahr keine hohe Nachzahlung oder Rückerstattung erhalten, macht es Sinn, die Steuerrechnungen frühzeitig anzupassen. Jede Zahlung wird bis zum Verfalltag (31. Juli) zu Ihren Gunsten mit 0.75 % verzinst. Ab dem Verfalltag werden Ihnen Ausgleichszinsen in gleicher Höhe belastet.

Die provisorische Kantons- und Gemeindesteuerrechnung wird standardmässig mit drei Teilzahlungen sowie einem QR-Zahlschein über den Totalbetrag versandt. Möchten Sie Ihre Steuerrechnung monatlich oder in einem anderen Rhythmus bezahlen, können Sie sich direkt mit dem Steueramt in Verbindung setzen. Bezahlen Sie die Steuerrechnung mittels Dauerauftrag? Dann denken Sie daran, die neue Referenznummer gemäss QR-Zahlschein für die Steuerperiode 2025 anzupassen. Ansonsten zahlen Sie weiter auf das Steuerkonto des Vorjahrs ein.

Steuerfusserhöhung
Aufgrund des Budgets 2025 ist eine Steuerfusserhöhung unumgänglich. Deshalb wurde bei den vorläufigen Rechnungen bereits ein höherer Gemeindesteuerfuss berücksichtigt. Bei einem gleichbleibenden steuerbaren Einkommen und Vermögen erhalten Sie somit eine betragsmässig höhere provisorische Rechnung. Der Gemeinderat legt den Steuerfuss Mitte Februar zuhanden der Bürgerversammlung fest.

Steuererklärung 2024
Die Steuererklärung 2024 ist bis spätestens Ende März 2025 einzureichen. Selbständig Erwerbstätige haben etwas länger Zeit (31. Mai). Fristverlängerungen können unter www.steuern.sg.ch oder über den aufgedruckten QR-Code beantragt werden.

Die Steuererklärung kann via eFiling vollelektronisch eingereicht werden. Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist bei einer vollständig digitalen Einreichung nicht mehr notwendig. Die Funktionen wurden weiter verbessert und sollten Ihnen das Ausfüllen noch leichter machen.

Für junge Erwachsene, welche erstmalig die Steuererklärung ausfüllen, steht die Webseite www.machs-eifach.ch zur Verfügung. Hier finden auch weitere interessierte Personen nützliche Infos zum Ausfüllen der Steuererklärung sowie Anleitungen und Videobotschaften. Sie haben auch die Möglichkeit, via Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden auch ausserhalb der Öffnungszeiten direkt in Kontakt zu treten und diesen spezifische Fragen zu stellen. Sie sind werktags von 7 bis 21 Uhr erreichbar.

Haben Sie Fragen zur Steuerrechnung oder zur Steuererklärung? Gerne stehen wir Ihnen via Telefon unter 058 228 78 30 oder per E-Mail unter steueramt@goldach.ch zur Verfügung.

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