Die Gemeinde Goldach und die Stadt Rorschach möchten ihre Zusammenarbeit verstärken und mehrere Verwaltungsabteilungen zusammenlegen. Auf diese Weise lassen sich Stellvertretungen besser organisieren. Gleichzeitig bündeln beide Gemeinden ihr Fachwissen und gestalten attraktive Arbeitsplätze – ein wichtiger Beitrag gegen den Fachkräftemangel. Geplant sind regionale Kompetenzzentren, die Kundinnen und Kunden auch künftig kompetent beraten und ihre Dienstleistungen schnell und unkompliziert anbieten.
Gemeinsame Verantwortung und Mitsprache
Bereits heute gibt es regionale Ämter, zum Beispiel das Zivilstandsamt (zuständig für elf Gemeinden) oder das Betreibungsamt (derzeit für fünf, ab 2027 für sechs Gemeinden zuständig). Bisher ist jedes regionale Amt einer einzelnen Trägergemeinde zugeordnet. Diese ist allein verantwortlich für Betrieb und Personal. Die angeschlossenen Gemeinden haben nur ein eingeschränktes Mitspracherecht.
Goldach und Rorschach wollen in Zukunft einen anderen Weg gehen. Gemeinsam geführte Ämter sollen auch in der gemeinsamen Verantwortung stehen mit einer gleichberechtigten Mitsprache. Trägerin soll also nicht mehr eine einzelne Gemeinde sein, sondern ein öffentlich-rechtliches Unternehmen nach Gemeindegesetz. Öffentlich-rechtliche Unternehmen werden von einem Verwaltungsrat geführt, in den beide Gemeinden Vertreterinnen und Vertreter entsenden können.
Gemeinden, welche die Dienstleistung eines Kompetenzzentrums beziehen möchten, schliessen den Vertrag also nicht mehr mit der Trägergemeinde, sondern mit dem öffentlich-rechtlichen Unternehmen ab. Dieses stellt das notwendige Personal an bzw. übernimmt es von den beteiligten Gemeinden und rechnet die erbrachten Dienstleistungen mit den Vertragsgemeinden ab.
Politische Rechte nicht einschränken
Das Unternehmen führt eine eigene Rechnung, in der hauptsächlich die Personalkosten enthalten sind. Für andere Ausgaben gilt weiterhin das normale Verfahren in den Gemeinden.
Beispiel:
Die Gemeinde Goldach plant eine Strassensanierung für 300’000 Franken. Dieser Kredit wird ordentlich ins Budget der Gemeinde aufgenommen und der Bürgerschaft zur Genehmigung vorgelegt. Die Umsetzung erfolgt anschliessend durch das regionale Kompetenzzentrum Tiefbau.
Neue, nicht gebundene Ausgaben des Unternehmens müssen im ersten Jahr ebenfalls von den Stimmberechtigten beider Gemeinden genehmigt werden. So bleiben die politischen Rechte vollständig gewahrt. Mit diesem Projekt leisten Goldach und Rorschach Pionierarbeit. Schon jetzt zeigen andere Gemeinden und auch kantonale Ämter Interesse. Die Gründung des öffentlich-rechtlichen Unternehmens erfordert die Zustimmung der Stimmberechtigten. Die Abstimmungen sollen an den Bürgerversammlungen 2026 stattfinden. Bei einem Ja starten die Kompetenzzentren mit ihrer Arbeit am 1. Januar 2027.