Blickwinkel

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An der letzten Kantonsratssession wurden unter anderem die Nachträge zum Planungs- und Baugesetz behandelt. Diese Nachträge setzten sich vor allem mit den Möglichkeiten für die Gemeinden auseinander, bauliche Entwicklungen besser zu steuern. Neben der Wiedereinführung des grossen Grenzabstands soll es den Kommunen auch möglich sein, eine Grünflächenziffer in ihren Baureglementen vorzusehen.

Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz wurde der Startschuss gelegt: Die innere Verdichtung ist eine Vorgabe des Bundesrechts und verbindlich für die Ortsplanung in den Gemeinden. Auch die gesetzlichen Grundlagen wie das kantonale Planungs- und Baugesetz oder die kommunalen Erlasse müssen sich daran orientieren. Mit den neuen Vorschriften werden Überbauungen möglich, die teils ein Vielfaches der heutigen baulichen Nutzung zulassen. Das kann natürlich situativ willkommen und erwünscht sein, vor allem wenn es um Entwicklungen im Zentrum oder in der Kernzone geht. Aber nicht überall ergibt eine beinahe ungebremste Verdichtung Sinn, sondern es sind vielmehr moderate, qualitativ hochstehende sowie auch und ökologisch verträgliche Überbauungen anzustreben.

Um diese Zielsetzung erreichen zu können, müssen den Gemeinden die entsprechenden Instrumente zur Verfügung gestellt werden. Mit der Zulässigkeit zur Wiedereinführung des grossen Grenzabstands oder der Berücksichtigung einer Grünflächenziffer werden diese Möglichkeiten geschaffen. Gemeinsam mit anderen Gemeindevertretern habe ich mich an der letzten Kantonsratssession genau dafür eingesetzt. Der Einsatz war erfolgreich. Und vor allem wichtig: Eine überdimensionierte Verdichtung steht im Widerspruch zu einer vernünftigen Ortsplanung, welche Aspekte der Nachhaltigkeit und Lebensqualität in den Vordergrund rückt. Die Attraktivität einer Gemeinde hängt aber letztlich genau davon ab.

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