Das Amt für Gemeinden wies den Gemeinderat an, die von der Bürgerschaft genehmigte Einlage in die Spezialfinanzierung «Abfallbeseitigung» von 1 Mio. Franken rückgängig zu machen. Damit ergab sich in der Spezialfinanzierung per 31. Dezember 2021 ein Minus in der Höhe von rund CHF 60’600.–. Gleichzeitig wurde der Gemeinderat aufgefordert, die Spezialfinanzierung ausgeglichen zu gestalten und vor diesem Hintergrund entsprechende Massnahmen zu treffen. Wir haben in der letzten Ausgabe des Wellenbrechers bereits darüber berichtet.
Defizit in der Abfallrechnung
Das Defizit in der Abfallentsorgung war im letzten Jahr mit CHF 60’600.– vergleichsweise klein. Im Jahr 2020 belief es sich auf CHF 303’300.–, im Jahr davor auf CHF 176’700.–.
Es sind mehrere Gründe, die zum tiefen Fehlbetrag 2021 führten. Zum einen stiegen die Rohstoffpreise, was zu höheren Verkaufserlösen führte. Zum anderen wurden die Unterflurbehälter nicht mehr als Einmalabschreibung der Abfallrechnung belastet. Die grösste Differenz ergab sich aber bei den internen Verrechnungen, welche aufgrund einer Umstellung im Verrechnungssystem tiefer ausfielen.
Hauptsächlich verantwortlich für das Defizit in der Abfallrechnung ist hingegen die Grünabfuhr. Diese verursacht jährliche Kosten zwischen CHF 140’000.– und CHF 170’000.–.
Diskutierte Massnahmen
Der Gemeinderat hat in der Folge verschiedene Möglichkeiten diskutiert, um die spezialfinanzierte Abfallrechnung künftig ausgeglichen zu gestalten. Die Einführung einer Grüngebühr bliebe dabei sicher die offensichtlichste Variante. Andererseits hat der Verzicht auf die Erhebung einer entsprechenden Gebühr eine lange Tradition in Goldach. Auch unsere Nachbargemeinden haben – im Gegensatz zu den Verhältnissen in den meisten anderen Kommunen im Kanton St. Gallen – bis dato auf eine Grüngebühr verzichtet. Gerade in der heutigen Zeit, wo die Gestaltung der privaten Gärten und Vorplätzen mit möglichst viel «Grün» sinnvoller und wichtiger denn je erscheint, lassen sich auch gute Gründe für dieses Vorgehen finden.
In Goldach andererseits ist die Grundgebühr im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden relativ tief. Mit einer moderaten Erhöhung um CHF 2.– pro Monat, einer Änderung in der Praxis der internen Verrechnung und der Aussicht, dass in mittlerer Zukunft die Rohstoffpreise auf höherem Niveau bleiben, lässt sich die Abfallrechnung künftig ausgeglichen gestalten. Für den Moment zumindest kann daher auf die Einführung einer Grüngebühr verzichtet werden. Den Vorgaben des Kantons kann mit diesen Anpassungen ebenfalls entsprochen werden.
Fazit
Der Gemeinderat verzichtet deshalb zumindest für den Moment auf die Einführung einer Grüngebühr. Für den Ausgleich der Abfallrechnung erhöht er die Grundgebühr um CHF 2.– pro Monat und passt die Praxis bei den internen Verrechnungen an.


Grünabfälle können an den Sammeltagen in Wannen, Kunststoffbehältern oder Containern (gemäss Definition in der Abfall-Info) bereitgestellt werden. Dasselbe gilt für Sträucherschnitt in Bündeln von max. 20 kg Gewicht und 1.5 m Länge. Für grössere Mengen Sträucherschnitt besteht ein Häckseldienst.
Zu den Grünabfällen gehören Gartenabraum, Heckenschnitt, Rasenschnitt, Baumschnitt, Stauden, Äste, Laub sowie Rüstabfälle von Früchten und Gemüse.
Nicht angenommen werden Tontöpfe, Wurzelstöcke, Steine und dergleichen. Ebenfalls nicht in die Grünabfuhr gehören Speisereste.
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