Bürgerversammlung

Bürgerversammlung an die Urne

Bereits zum dritten Mal in Folge muss auf die Durchführung der Bürgerversammlung verzichtet werden. Die Beschlussfassung über Rechnung und Budget findet damit erneut an der Urne statt. Kein erfreulicher Entscheid, aber notwendig aufgrund der pandemischen Situation.

Die Durchführung von Veranstaltungen unterliegt zum heutigen Zeitpunkt immer noch bestimmten Beschränkungen. Für die Durchführung einer Bürgerversammlung ist insbesondere Art. 19 der eidgenössischen Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie zu beachten. Gemäss dieser Bestimmung unterstehen unter anderem Versammlungen legislativer Organe auf kommunaler Ebene — also auch Bürgerversammlungen — keiner Beschränkung der Personenzahl und sie sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Allerdings muss auch für Bürgerversammlungen ein Schutzkonzept erstellt werden. Anders als zum Beispiel im Frühjahr 2020 ist es somit grundsätzlich möglich, Bürgerversammlungen durchzuführen.

Die epidemiologische Lage ist nach wie vor angespannt. Auf der anderen Seite müsste bei der Durchführung einer Bürgerversammlung ein Schutzkonzept erstellt werden, welches darauf Rücksicht nimmt, dass auch Personen ohne Zertifikat Zutritt erhalten. Bei dieser Ausgangslage wird es schwierig, den Vorgaben des Bundes zu genügen. Die Einhaltung der notwendigen Abstände und Sicherheitsvorkehrungen erlaubt selbst in der Wartegghalle nur eine beschränkte Personenzahl. Eine allfällige Verweigerung des Zutritts aufgrund limitierter Platzverhältnisse wäre aber ebenso wenig möglich, da die Ausübung der politischen Rechte gewährleistet bleiben muss.

Am 14. Dezember 2021 schuf die St. Galler Regierung mit einem Beschluss die Möglichkeit, die Geschäfte der Bürgerversammlung an die Urne zu verweisen. Der Gemeinderat hat sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen entschieden, davon Gebrauch zu machen. Ein Zuwarten mit dem Entscheid war nicht möglich, da der Zeitplan für den Druck und die Zustellung der Abstimmungsunterlagen vorgegeben ist und nur wenig Spielraum zulässt.

Das Fazit bleibt unerfreulich: Auch dieses Jahr kann die Bürgerversammlung nicht stattfinden. Dies ist bedauerlich, da der unmittelbare und direkte Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern einmal mehr entfällt. Es bleibt indessen die Hoffnung, dass im nächsten Jahr ein unbeschwerter Austausch wieder möglich bleibt. Die Urnenabstimmung zu den Geschäften der Bürgerversammlung findet am 10. April statt.

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