Die Gemeinde Goldach erhält vom Kanton einen Förderbeitrag von CHF 86’000.00 für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Dieser muss vollumfänglich für die Senkung der Drittbetreuungskosten verwendet werden.
Gemäss Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung richtet der Kanton den Gemeinden im Rahmen der bewilligten Kredite jährliche Beiträge aus. Die Gemeinden sind verpflichtet, diese im vollen Umfang den Eltern zukommen zu lassen, auch wenn für die Betreuungsangebote bereits Sozialtarife zur Anwendung gelangen. Wie die Umlage auf die Eltern erfolgt und welche Angebote vergünstigt werden, können die Gemeinden in eigener Kompetenz entscheiden. Der Gemeinde Goldach stehen für 2021 CHF 86’000.00 zur Verfügung.
Einbezug aller Angebote
Der Gemeinderat hat nun beschlossen, den Förderbeitrag des Kantons auf alle Betreuungsorganisationen aufzuteilen, welche von der Gemeinde unterstützt werden, namentlich die Kindertagesstätte, die Tagesstrukturen und die Tagesfamilien. Die Verteilung erfolgt nach Umsatz, den die Organisationen mit der Kinderbetreuung erzielen.
Die einzelnen Betreuungsorganisationen erhalten die Auflage, den Beitrag als Rabatt an die Eltern weiterzugeben. Die Umlage erfolgt im Verhältnis der ausgestellten Rechnungen. Damit wird zwar der Sozialtarif etwas abgeflacht. Dieser ist aber bei allen Betreuungsangeboten so stark ausgeprägt, dass mittlerweile insbesondere der Mittelstand sehr stark belastet ist.
Einmalabzug im Nachhinein
In Goldach sind die Tagesstrukturen mitten im Aufbau. Es fehlen folglich aussagekräftige Erfahrungszahlen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Beiträge im Nachhinein gestützt auf die effektiven Zahlen zu errechnen. Die Betreuungsorganisationen werden den Eltern den Rabatt anschliessend für das ganze Jahr auf den Januar-Rechnungen 2022 gutschreiben.