Die Gemeinde macht von ihrem vertraglichen Rückkaufsrecht Gebrauch und übernimmt das Grundstück Nr. 2390, Am Rebberg 5, wieder ins Eigentum. Das Bauland soll schon bald wieder auf den Markt kommen.
Am 10. Januar 2018 verkaufte die Gemeinde das Grundstück Nr. 2390, Am Rebberg 5, an ein auswärtiges Ehepaar, welches in Goldach für den Eigenbedarf ein Einfamilienhaus realisieren wollte. Teil des Kaufvertrages war die Bedingung, dass der Baubeginn innerhalb von drei Jahren erfolgen muss, ansonsten der Gemeinde ein Rückkaufsrecht zusteht. Wegen eines längeren Auslandaufenthaltes ersuchte die Käuferschaft, diese Frist um ein Jahr zu verlängern. Der Gemeinderat kam diesem Anliegen am 30. April 2020 nach.
Da sich die Grundeigentümer auch innerhalb der verlängerten Frist nicht zu einem Baubeginn entscheiden konnten, beschloss der Gemeinderat, vom Rückkaufsrecht Gebrauch zu machen. Der Kaufpreis entsprach dem ursprünglichen Verkaufspreis, d. h. CHF 800.00 pro m2. Somit ist die Gemeinde wieder im Besitz einer Bauparzelle am Rebberg.
Das Grundstück weist eine Grösse von 447 m2 auf. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass dieses freie Bauland wieder auf dem Markt platziert werden soll. Da die Nachfrage weiterhin sehr hoch ist und auch die Preise noch immer steigen, wird der Verkaufspreis der aktuellen Marktlage angepasst. Der Gemeinderat beabsichtigt, die freie Bauparzelle im Frühjahr 2022 auf den gängigen Immobilienplattformen ausschreiben.
Der Gemeinderat hält an den Vergabekriterien fest, die er damals beim Verkauf des Baulandes am Rebberg aufgestellt hat. Es sind dies:
- Nachweis für Eigenbedarf: Mit einem vertraglich geregelten Rückkaufsrecht, soll verhindert werden, dass diese Parzelle als Baulandreserve gekauft wird.
- Verbindung zu Goldach: “Heimwehgoldacher” sollen die Möglichkeit haben, sich wieder in Goldach niederzulassen.
- Neue Steuerzahler: Schliesslich ist es mit dem Verkauf von Bauland auch wichtig, Steuerzahler in die Gemeinde zu holen, damit der tiefe Steuerfuss als Standortvorteil gehalten werden kann.