Abfallbewirtschaftung

Neues Abfallreglement

Noch bis zum 28. Februar 2022 untersteht das neue Goldacher Abfallreglement dem fakultativen Referendum. Es ersetzt das Reglement über die Beseitigung und Bewirtschaftung von Abfällen aus Haushalt, Gewerbe und Industrie aus dem Jahr 1995.

Das aktuelle Abfallreglement ist seit 1. Januar 1996 in Vollzug. Es ist in verschiedenen Bereichen nicht mehr auf dem neuesten Stand. So fehlt zum Beispiel die Regelung zu den Unterflurbehältern, die in Goldach immer häufiger zum Einsatz kommen und je länger je mehr die Strassensammlungen ersetzen.

Der Gemeinderat hat deshalb am 11. Januar 2022 ein neues Abfallreglement genehmigt. Dieses basiert grundsätzlich auf dem Musterreglement der A-Region, berücksichtigt aber die Goldacher Eigenheiten.

Detailliert geregelt wird zum Beispiel die Möglichkeit, eine Grüngebühr zu erheben. Das ist insofern von Bedeutung, als die übergeordnete Gesetzgebung eine vollständig verursachergerecht finanzierte Abfallentsorgung vorschreibt. Diese Vorgabe ist in Goldach aktuell nicht erfüllt, was insbesondere an den Kosten der gebührenfreien Grünsammlungen liegt. Der Kanton hat die Gemeinde nun mit Verfügung verpflichtet, die Abfallentsorgung in einer Spezialfinanzierung zu führen. Um diese auszugleichen, sind zusätzliche Einnahmen nötig. Der Gemeinderat wird im Laufe dieses Jahres prüfen, wie er den Ausgleich bewerkstelligen kann. Die Einführung einer Grüngebühr ist ein möglicher Ansatz.

Das neue Reglement untersteht dem fakultativen Referendum. Abstimmungsbegehren können noch bis zum 28. Februar 2022 eingereicht werden. Für das Zustandekommen des Referendums sind 296 gültige Unterschriften notwendig.

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