Das Naherholungsgebiet Kellen ist weit über die Region hinaus beliebt. Entsprechend sind die verfügbaren Parkplätze insbesondere an schönen Wochenenden stark belegt. Mit der Einführung von Parkgebühren möchten die Behörden Anreize setzen, auf das Auto zu verzichten.
Das Parkplatzangebot für die Sport- und Erholungsanlage Kellen sowie für den Begegnungsplatz ist knapp. Oftmals zu knapp. Entsprechend chaotisch präsentiert sich an manchen Tagen die Situation mit parkierten Autos. Die Gemeinden Goldach und Tübach sowie der Zweckverband reagieren darauf mit verschiedenen Massnahmen: Kurzfristig ist geplant, auf Goldacher Gemeindegebiet zusätzliche Parkplätze für den Begegnungsplatz zu erstellen. Konkret geht es um 16 neue Parkfelder. Dafür sind im diesjährigen Budget 90’000 Franken reserviert. Weitere Parkfelder lassen sich mit geringem Aufwand auf der Sportfeldstrasse markieren. Zudem soll das Parkieren bereits ab diesem Frühling kostenpflichtig werden. Es braucht dafür drei zentrale Parkuhren. Geprüft wurde auch eine Lösung mit einem Schrankensystem im Bereich der Unterführung. Dieses scheiterte an verschiedenen Punkten. Insbesondere fehlt eine Wendemöglichkeit bei der Schranke, wenn alle Parkplätze belegt sind. Wartende Autos würden überdies die ungehinderte Zu- und Wegfahrt zur Bruggmühle beeinträchtigen oder die Rettungsdienste oder beispielsweise einen Mannschaftsbus blockieren. Schliesslich bedingen solche Systeme immer auch einen 24-Stunden-Pikettdienst.
Mittelfristig steht auch eine Parkplatzerweiterung für die Sport- und Erholungsanlagen zur Diskussion. Damit dieses Projekt realisiert werden kann, ist für das betreffende Land auf der Westseite der Erschliessungsstrasse auf Gemeindegebiet von Tübach eine Umzonung nötig. Der Gemeinderat Tübach wird dafür demnächst den Teilzonenplan öffentlich auflegen.
Vereinbarung für einheitliche Regelung
An der Parkplatzbewirtschaftung sind drei Parteien beteiligt. Einerseits die Gemeinden Goldach und Tübach als zuständige Behörden, andererseits der Zweckverband Regionale Sport und Erholungsanlagen Kellen als Grundeigentümer der meisten Parkplätze. Damit eine einheitliche Umsetzung garantiert ist, haben die drei Parteien deshalb eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese regelt
- die Zuständigkeiten;
- die einheitliche Gebührenerhebung via Parkuhren und Parkingpay;
- die Leerung der Parkuhren und die Aufteilung des Gebührenertrags;
- die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Kontrollen, Bussenerhebung);
- den Unterhalt der Parkfelder und der Parkuhren;
- den möglichen Ausbau der Parkplatzbewirtschaftung mit LED-Anzeige;
- die Entschädigung der federführenden Gemeinde.
Goldach als federführende Gemeinde
Für die Besucherinnen und Besucher der Anlagen soll es keinen Unterschied machen, ob sie ihr Fahrzeug auf einem Goldacher oder Tübacher Parkplatz abstellen, zumal die Gemeindegrenze ja nicht ersichtlich ist. Federführend ist in allen Bereichen die Gemeinde Goldach. Das gilt auch für die Kontrolle, die ebenfalls einheitlich geregelt wird. Sie erfolgt im Auftrag der Gemeinde Goldach für alle Parkplätze durch die Securitas und mit einheitlichen Bussenzetteln via E-Busse.
Die Vereinbarung untersteht in den Gemeinden Goldach und Tübach noch bis zum 14. Februar 2022 dem fakultativen Referendum.
Auch wenn die Einnahmen nicht im Vordergrund stehen, sollen insbesondere auswärtige Besucherinnen und Besucher doch nicht nur Verkehrslärm und womöglich Abfall hinterlassen, sondern immerhin auch ein paar Franken an Gebühren.