Richtplan Mitwirkung

öffentliche Mitwirkung zu Richtplananpassungen

Der Gemeinderat startet die öffentliche Mitwirkung zu den Anpassungen an der Richtplanung. Bis 15. Juni können sich Interessierte zu den vorgesehenen Änderungen vernehmen lassen.

Vor einem Jahr unterstellte der Gemeinderat die erste Fassung der Richtplanung der Mitwirkung. Gestützt auf die zahlreichen Rückmeldungen beschloss er einige Anpassungen. Weiterer Änderungsbedarf ergab sich auch aus der Anhörung der kantonalen Amtsstellen sowie aufgrund neuer Erkenntnisse aus dem weitergeführten Ortsplanungsprozess.

Für die Anpassungen führt der Gemeinderat wiederum eine Mitwirkung durch. Nach den guten Erfahrungen aus der ersten Mitwirkung setzt der Gemeinderat wiederum auf die elektronische Partizipation. Rückmeldungen sind zu sämtlichen Anpassungen am Richtplan und den Richtplanbeschlüssen möglich.

Zugang zur elektronischen Mitwirkung erhalten Interessierte wiederum über die eigens für die Ortsplanung aufgebaute Webseite ortsplanung-goldach.ch. Dort stehen im Übrigen sämtliche Unterlagen zu den Richtplananpassungen zur Verfügung.

Der Gemeinderat freut sich, wenn sich wiederum viele Goldacherinnen und Goldacher an der Mitwirkung beteiligen. Es lohnt sich. Legen wir doch mit der Richtplanung den Grundstein für die weitere Entwicklung der Gemeinde.

4 Antworten

    1. Grundsätzlich verlangt das Raumplanungsgesetz eine Entwicklung nach innen bzw. eine innere Verdichtung. Die Regelbauweise gibt dafür den notwendigen Spielraum, insbesondere durch den Wegfall der Ausnützungsziffer. Wo die bestehende Siedlungsstruktur erhöhten strukturellen Wert besitzt, soll eine entsprechend eingrenzende Regelbauweise formuliert werden. Das Quartier an der Goldermühlestrasse verfügt heute nach der Beurteilung durch die Raum- und Städteplaner über eine erhöhte gestalterische Qualität, die soweit möglich bewahrt werden soll (Körnigkeit, Höhe der Gebäude, Dachformen).

  1. In der Legende ist die Erläuterung zur Markierung v1.1.1 (Bereich des Fussgängerübergangs) nicht zu finden. Danke für die nachgereichte Info hierzu.

    1. Die Erläuterungen zu den Richtplanbeschlüssen sind im separaten Dokument “Richtplan, Richtplanbeschlüsse” und nicht in der Legende zum Richtplan selbst zu finden. Zum Richtplanbeschluss V1.1.1 ist darin ausgeführt:

      “Kantonsstrasse – St.Gallerstrasse Westteil: Die Strasse ist baulich besser ins Umfeld zu integrieren. Fussgängerquerungen sind zu verbessern und Velofahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer zu fördern. Die Verbesserungsabsichten des Betriebs- und Gestaltungskonzeptes für den Velofahrer in Längsrichtung sind umzusetzen. Die Lärm- und Luftemissionen sind zu reduzieren. Die Neugestaltung ist als flankierende Massnahme zum neuen A1-Anschluss umzusetzen.”

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