Situation Gewässerraum Chellenbach

Öffentliche Mitwirkung zum Sondernutzungsplan Gewässerraum Chellenbach

Der Gemeinderat unterstellt den Sondernutzungsplan Gewässerraum Chellenbach, Abschnitt Chellenstrasse bis Bauzonengrenze, der öffentlichen Mitwirkung. Eingaben sind bis zum 24. Januar 2022 möglich.

Der Gewässerraum ersetzt gestützt auf die eidgenössische Gesetzgebung den altrechtlichen Gewässerabstand. Bis zur rechtskräftigen Festlegung wird der Gewässerraum anhand der bundesgesetzlichen Übergangsbestimmungen errechnet. Grundsätzlich ist vorgesehen, den Gewässerraum koordiniert für alle Goldacher Gewässer gemeinsam festzulegen. Wegen eines geplanten Bauprojekts im Bereich des Chellenbachs zieht der Gemeinderat für diesen die Ausscheidung aber vor.

In der Vergangenheit wurden Gewässer im Zuge von Eindolungen, Begradigungen und Verbauungen vielfach eingeengt. Der gesetzliche Gewässerraum soll diesen Entwicklungen entgegenwirken. Er schützt die Gewässer vor weiteren Einschränkungen und ermöglicht allfällige Verbreiterungen, sodass sie bei Bedarf einen Teil des verlorenen Raums wieder zurückgewinnen können. Der Gewässerraum soll weitgehend frei von neuen Anlagen bleiben. Bestehende geniessen jedoch eine Bestandesgarantie.

Die bundesgesetzlichen Übergangsbestimmungen sichern die Gewässerräume, indem sie diese ohne konkrete Untersuchung grosszügig und rudimentär dimensionieren. Die ordentliche Ausscheidung gemäss dem nun vorliegenden Sondernutzungsplan ersetzt diese Übergangsregelung für den Chellenbach.

Sämtliche Unterlagen zum Sondernutzungsplan Gewässerraum Chellenbach sind unter www.goldach.ch (Aktuelles) zu finden. Wegen der aktuellen Corona-Situation verzichtet der Gemeinderat auf eine öffentliche Informationsveranstaltung.

Interessierte sind eingeladen, sich zum Sondernutzungsplan Gewässerraum Chellenbach zu äussern und allfällige Wünsche oder Anmerkungen einzubringen, und zwar bis 24. Januar 2022. Rückmeldungen sind möglich per Brief an die Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 2, Postfach 95, 9403 Goldach, per Mail an info@goldach.ch oder direkt als Kommentar zu diesem Beitrag.

Die Mitwirkung ist kein Ersatz für das ordentliche Rechtsmittelverfahren. Dieses folgt nachgelagert mit der öffentlichen Auflage des Sondernutzungsplans.

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