Solarstrom

“Opfer” des Erfolgs

Die finanzielle Förderung von Photovoltaikanlagen zeigt Erfolg, und zwar in einem Ausmass, das die Mittel des Energiefonds überfordert. Der Gemeinderat musste die Beitragshöhe deshalb reduzieren. Trotzdem steht die Gemeinde im kommunalen Vergleich immer noch gut da.

Seit dem 1. Juli 2015 steht dem Gemeinderat zur finanziellen Förderung von Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und zur Sanierung und Erneuerung von Gebäuden ein Energiefonds zur Verfügung. Der Fonds finanziert sich aus einer jährlichen Einlage der Elektrizitätsversorgung der Technischen Betriebe Goldach. Die Höhe der Einlage liegt gemäss Energiefondsreglement zwischen CHF 100’000.00 und CHF 200’000.00 pro Jahr.

plemo-Aktion als Startschuss

Im Rahmen einer regionalen Aktion der Plattform für Energie und Mobilität (plemo) konnten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer vom 24. August bis 27. November 2020 eine Photovoltaikanlage zum Fixpreis bestellen. In Goldach machten 40 Eigentümerinnen und Eigentümer davon Gebrauch. In den 13 Regionsgemeinden, für welche die Aktion galt, wurden gesamthaft 102 Anlagen bestellt. Das weit überdurchschnittliche Interesse der Goldacherinnen und Goldacher liegt sicher auch an den grosszügigen finanziellen Beiträgen, welche die Gemeinde an Photovoltaikanlagen leistet. Und der Trend zum Bau neuer Anlagen geht ungebremst weiter.

Der Gemeinderat freut sich über diese Entwicklung. Gleichzeitig muss er aber auch feststellen, dass dieser Boom die Mittel des Energiefonds überfordert. Die maximal CHF 200’000.00, welche die Elektrizitätsversorgung in den Fonds einschiessen kann, reichen bei weitem nicht aus, zum die zugesicherten Beiträge zu decken. Eine Erhöhung der Einlage bedarf einer Reglementsänderung mit fakultativem Referendum. Die Elektrizitätsversorgung bringt aber ohnehin bereits den grössten Teil des Gewinns aus dem Stromhandel in den Fonds ein. Zusätzliche Mittel sind von dieser Seite deshalb nicht realistisch.

Tiefere Beiträge aufgrund neuer Berechnung

Der Gemeinderat hat deshalb notgedrungen beschlossen, die Beiträge an den Bau von neuen Photovoltaikanlagen zu reduzieren. Gleichzeitig passt er die Berechnungsgrundlagen an. Die Höhe des Beitrages basiert nicht mehr auf den Investitionskosten, sondern auf den Einmalvergütungen der Pronovo AG. Die Pronovo AG ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Abwicklung der Förderprogramme des Bundes für erneuerbare Energien. Neu soll sich die Gemeindesubvention auf einen Drittel der Bundesförderung belaufen. Zudem wird sie auf maximal CHF 10’000.00 beschränkt. Die dafür notwendige Anpassung der Ausführungsbestimmungen zum Energiefondsreglement konnte der Gemeinderat in eigener Kompetenz erlassen.

Um den Energiefonds langfristig im Gleichgewicht zu halten, wäre eine wohl noch weitergehende Senkung der Beiträge nötig gewesen. Um die notwendigen Mittel nachhaltig zur Verfügung stellen zu können, strebt der Gemeinderat eine Art Garantie durch den allgemeinen Finanzhaushalt an. Die dafür notwendige Anpassung des Energiefondsreglements soll noch im Herbst dem fakultativen Referendum unterstellt werden.

Der Gemeinderat musste die Beitragskürzungen entgegen seiner Überzeugung beschliessen. Die aktuelle Entwicklung machte ein Eingreifen aber unausweichlich. Wichtig ist dem Gemeinderat die Feststellung, dass die Beiträge im kommunalen Vergleich immer noch grosszügig sind.

Die neuen Beitragsregelung gilt seit 15. September. Gesuche, die vor diesem Datum eingegangen sind, werden noch nach alter Regelung beurteilt.

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