Gemeindehäuser Goldach Rorschach

Regionale Zusammenarbeit: Weichenstellung an der Bürgerversammlung 2026

An den Bürgerversammlungen 2026 in Goldach und Rorschach steht die Zukunft der regionalen Zusammenarbeit auf der Traktandenliste: die Abstimmung über die Gründung des öffentlich-rechtlichen Unternehmens «Gemeinde- und Verwaltungsdienste Region Rorschach GVD-RR».

Seit dem 1. Juli 2007 ist im Kanton St. Gallen das Gemeindevereinigungsgesetz in Vollzug. Mit diesem will der Kanton die Vereinigung politischer Gemeinden fördern. Seither sind einige Fusionen zustande gekommen, andere sind an der Urne gescheitert, so auch die Grundsatzabstimmung zur Vereinigung der Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg im Jahr 2014. Das Potenzial der Gemeindefusionen scheint grösstenteils ausgeschöpft. Das gilt auf absehbare Zeit auch für die Region Rorschach.

Synergien trotzdem nutzen

Die Antwort auf diese Entwicklung liegt nach Ansicht der Räte von Goldach und Rorschach in der engeren Zusammenarbeit, gerade auch auf Verwaltungsebene. Diesem Ziel dienen die Gemeinde- und Verwaltungsdienste Region Rorschach GVD-RR, welche das Gefäss bilden sollen für sämtliche regionalen Dienststellen. Um die Mitsprache gleichberechtigt zu gewährleisten, sollen die GVD-RR als öffentlich-rechtliches Unternehmen organisiert werden.

Die kantonalen Behörden unterstützen diese zukunftsgerichtete Form der Zusammenarbeit. Entsprechend haben sie nicht nur grünes Licht für die Vereinbarung über die Gründung des öffentlich-rechtlichen Unternehmens GVD-RR gegeben, sie haben auch zugestimmt, dass die GVD-RR die verschiedenen Dienststellen wie Steueramt, Bau- und Umweltdienste, Zivilstandsamt oder Grundbuchamt als regionale Kompetenzzentren führen dürfen.

Erster Schritt: Gründung des öffentlich-rechtlichen Unternehmens

Ziel bleibt es, den Bürgerversammlungen 2026 die Errichtung der GVD-RR als öffentlich-rechtliches Unternehmen zu beantragen. Damit wird die Grundlage für die institutionalisierte Zusammenarbeit der Gemeinden Goldach und Rorschach geschaffen. Die GVD-RR als solche sind für sich alleine allerdings einzig eine leere Hülle.

Zweiter Schritt: öffentlich-rechtliche Leistungsvereinbarungen

Anschliessend gilt es deshalb, die GVD-RR mit Leben zu füllen, indem ihnen verschiedene Dienststellen angegliedert werden. In einem ersten Schritt sollen dies die Steuerdienste, die Bau- und Umweltdienste, die Informatikdienste sowie die Personaldienste sein. Für jede Dienststelle schliessen die Gemeinden Goldach und Rorschach eine öffentlich-rechtliche Leistungsvereinbarung mit den GVD-RR ab. Darin werden die Details geregelt, insbesondere die übertragenen Dienstleistungen, die Zuständigkeiten, das Controlling und die finanzielle Abgeltung. Da in der Regel auch hoheitliche Befugnisse übertragen werden, unterstehen die Vereinbarungen dem fakultativen Referendum.

Politische Rechte bleiben gewahrt

Die GVD-RR werden von einem Verwaltungsrat, bestehend aus Vertretern beider Gemeinden, geleitet. Ihm untersteht eine Geschäftsleitung, welche sich um den operativen Betrieb kümmert. Die GVD-RR stellen primär das notwendige Personal an, welches sie von den betroffenen Gemeinden übernehmen. Die politischen Entscheidungskompetenzen bleiben bei den Gemeinden und ihrer Bürgerschaft.

Insbesondere gilt: Ausgaben für Sachprojekte (z. B. Investitionen) werden weiterhin über die kommunalen Budgets und – je nach Finanzbefugnissen – durch die Bürgerschaft genehmigt. Das Unternehmen stellt einzig die fachliche Umsetzung sicher. Die Räte sind überzeugt, dass sie mit den GVD-RR eine leistungsfähige, professionelle, serviceorientierte und effiziente Verwaltung auch für die langfristige Zukunft sicherstellen können.

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