Massgeblich für die erneute Preissteigerung sind hauptsächlich die anhaltend hohen Marktpreise für Energie, die gestiegenen Kosten der Vorliegernetze und der neue Netzzuschlag für die Winterreserve.
Energie und Netznutzung
Die Energiepreise müssen aufgrund der weiter gestiegenen Beschaffungskosten angehoben werden. Die Marktpreise auf anhaltend hohem Niveau können die extremen Preise des zweiten Halbjahrs 2022 daher nur bedingt kompensieren. Aufgrund zeitlich versetzter Beschaffungsfenster werden Haushalt- und Gewerbekunden für 2024 mit einem weiteren Preisanstieg konfrontiert. Für Industriekunden, welche aufgrund dessen für das aktuelle Tarifjahr mit einem übermässigen Anstieg konfrontiert waren, ergeben sich für 2024 stabile Energiepreise.
Die Netznutzungsentgelte müssen aufgrund gestiegener Vorliegerkosten der nationalen Netze und gestiegener Beschaffungskosten für Verluste ebenfalls angehoben werden.
Abgaben
Die Systemdienstleistungen (SDL) werden neu mit 0.75 statt 0.46 Rappen pro kWh verrechnet. Zusätzlich muss auf Grundlage der Winterreserveverordnung des Bundes einen Zuschlag von 1.2 Rappen pro kWh für die Sicherung der Winterstromversorgung erhoben werden. Der Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG (früher KEV) beträgt unverändert 2.3 Rappen pro kWh.
Dank der erfreulich grossen Produktion der Photovoltaik-Anlagen in Goldach kann der Anteil von eigenem Sonnenstrom in den Naturstrom-Produkten weiter auf hohem Niveau belassen werden. Im Produkt «naturstrom basic» beträgt der Anteil 12 % und im Produkt «naturstrom star» beträgt der Anteil gar 65 %.
Zurückgelieferte Energie
Der Preis für die zurückgelieferte Energie wird auf 15.0 Rappen pro kWh angehoben, da sich dieser Ansatz an den Beschaffungskosten für Energie orientiert. Den ökologischen Mehrwert vergüten die Technischen Betriebe Goldach unverändert zu 2.8 Rappen pro kWh