Baureglement mit Modell

Öffentliche Mitwirkung Teilrevision Baureglement

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Der Gemeinderat hat einer Teilrevision des Baureglements zugestimmt. Die Baugesuche werden aktuell durch die Kommission für Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) fachlich beurteilt. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat auf der Grundlage der BVU über die Baugesuche. Mit dem neuen Artikel 2 des Baureglements ist bei Baugesuchsverfahren neu die BVU abschliessend zuständig. Über die Baugesuche im Meldeverfahren entscheidet die Bauverwaltung.

Bevor wir mit der öffentlichen Auflage starten, möchten wir der Bevölkerung die Möglichkeit geben, die geplante Teilrevision des Baureglements einzusehen und die Anregungen mit uns zu teilen.

Gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Raumplanungsgesetz (SR 700, abgekürzt RPG) und Art. 34 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, agekürzt PBG) sorgt die zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.

Öffentliche Mitwirkung
Montag, 19. September 2022 bis Montag, 24. Oktober 2022

Die Plattform zum Mitwirkungsverfahren finden Sie auf www.mitwirken-goldach.ch, wo Sie die Unterlagen einsehen und Ihre Anregungen mitteilen können.

Im Mitwirkungsverfahren können keine Rechtsmittel ergriffen werden. Diese sind während der öffentlichen Auflage zu ergreifen.

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