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Im Rahmen der Zentrumsentwicklung Goldach soll die Hauptstrasse umgestaltet und der Dorfbach zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit saniert werden. Bevor wir mit der öffentlichen Auflage starten, möchten wir der Bevölkerung die Möglichkeit geben, die geplanten Projekte einzusehen und die Anregungen mit uns zu teilen.
Gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Raumplanungsgesetz (SR 700, abgekürzt RPG), Art. 34 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, agekürzt PBG), Art. 33bis Abs. 2 Strassengesetz (sGS 732.1, abgekürzt StrG) und Art. 17 Abs. 2bis Wasserbaugesetz (sGS 734.1, abgekürzt WBG) sorgt die zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.
Öffentliche Mitwirkung
Montag, 19. September 2022 bis Montag, 24. Oktober 2022
Die Plattform zum Mitwirkungsverfahren finden Sie auf www.mitwirken-goldach.ch, wo Sie alle Pläne und Berichte einsehen und Ihre Anregungen mitteilen können.
Im Mitwirkungsverfahren können keine Rechtsmittel ergriffen werden. Diese sind während der öffentlichen Auflage zu ergreifen.