Die neue Gesetzgebung hat zur Folge, dass beispielsweise der Standort «Ochsen» für Vereine und Abstimmungen nicht mehr nutzbar ist. Die Nutzungsflächen der übrigen Standorte mussten teilweise wegen den vorgeschriebenen Abständen verkleinert werden.
Wo und unter welchen Bedingungen ist Werbung möglich?
Die Gemeinde stellt folgende Standorte zur Verfügung:
- Seestrasse
- Klosterstrasse, Sportplatz
- TZM, St. Gallerstrasse
- Rietbergstrasse, bei Seebüelstrasse (Pächter Guido Eberle, 071 841 86 72)
Mit dem Suchbegriff «Werbestandorte» im Geoportal oder auf unserer Webseite finden Sie detaillierte Informationen zu den möglichen Standorten und die aktuell geltenden Vorschriften.
Für Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung, 058 228 78 54, gerne zur Verfügung.