Neuorganisation Verwaltungsbereiche
Im Rahmen der durchgeführten Organisationsanalyse hat die Gemeinde eine Reihe von strukturellen Anpassungen beschlossen, die auf eine effizientere und thematisch sinnvollere Aufgabenverteilung abzielen. Eine zentrale Massnahme daraus ist die Neuorganisation einzelner Verwaltungsbereiche.
Im Zuge dieser Neuorganisation übernehmen die Sozialen Dienste neu die AHV-Zweigstelle, die bisher bei der Finanzverwaltung angesiedelt war. Im Gegenzug wird das Verlustscheininkasso von den Sozialen Diensten an die Finanzverwaltung übertragen.
Die Administrationsstelle für die Kommission Gesellschaft wird intern durch Laura Gallardo besetzt, die bereits im Betreibungsamt tätig ist und über Erfahrung im sozialen Bereich verfügt. Sie hat ihre neuen Aufgaben per 1. Oktober zusätzlich zu den Raumreservationen und dem Aktuariat der Betriebskommission Mühlegut übernommen. Das Aktuariat des Zweckverbands Regionale Sport- und Erholungsanlage Kellen wird künftig von der Stadt Rorschach geführt.
Mit diesen Anpassungen schafft die Gemeinde eine moderne und zukunftsorientierte Organisationsstruktur, die den wachsenden Anforderungen gerecht wird.
Rechtskräftig
Die Gemeinde Steinach ist dem regionalen Grundbuchamt Goldach–Tübach–Untereggen–Berg beigetreten. Nach Anpassung der Vereinbarung und Ablauf des fakultativen Referendums ist diese rechtskräftig. Seit dem 1. Oktober wird das Grundbuchamt Steinach in Goldach geführt, was eine effiziente Bearbeitung von Grundbuchangelegenheiten ermöglicht.
Der zunehmende Fachkräftemangel stellt viele Gemeinden vor grosse Herausforderungen – so auch die Gemeinde Tübach bei der Besetzung ihres Steueramts. Um ein stabiles und professionelles Steueramt sicherzustellen, hat die Gemeinde Tübach die Gemeinde Goldach um die Übernahme dieses Aufgabenbereichs ersucht. Die entsprechende Vereinbarung ist inzwischen rechtskräftig. Seit dem 1. Oktober wird das Steueramt Tübach in Goldach geführt. Diese Zusammenarbeit verdeutlicht, dass regionale Kooperationen zunehmend an Bedeutung gewinnen, um den Herausforderungen in der öffentlichen Verwaltung wirkungsvoll und nachhaltig zu begegnen.
Des Weiteren ist das neue Hafenreglement rechtskräftig geworden. Dieses tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und schafft klare Rahmenbedingungen für die Nutzung und den Betrieb des Hafens. Neben der inhaltlichen Anpassungen der Bestimmungen wurde auch der Gebührentarif überarbeitet, um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden. Die Gemeinde dankt allen Beteiligten für die konstruktive Mitwirkung und freut sich, mit dem neuen Reglement eine moderne Grundlage für den Hafenbetrieb zu schaffen.
Erschliessung Technologiepark Blumenegg mit öffentlichem Verkehr
Nach einer gelungenen Testfahrt im Mai hat der Gemeinderat der Erschliessung des Technologieparks Blumenegg mit einer Buslinie zugestimmt. Das neue Angebot verbessert die Erreichbarkeit des Industriegebiets und entspricht den Bedürfnissen der dort tätigen Mitarbeitenden. Die Umsetzung erfolgt mit dem Fahrplanwechsel im Dezember. Die Linie 253 wird wochentags, am Morgen von Montag bis Freitag, vom Bahnhof Goldach im Halbstundentakt direkt zur Blumenegg fahren. Am Mittag und am Abend verkehrt der Bus auf dem Weg zum Bahnhof im Halbstundentakt via Blumenegg.
Die Haltestelle wird unter der Autobahnbrücke im Bereich vor dem einstöckigen Gebäude erstellt und mit einer Fahrplantafel signalisiert.

Neues Mitglied in der Redaktionskommission des Wellenbrechers
Die Kindergartenlehrperson Angelika Huber ist Ende September als Mitglied der Redaktionskommission zurückgetreten. Als Nachfolgerin heisst die Redaktionskommission Livia Forster, Primarlehrperson und Stellvertretende Schulleiterin im Schulkreis Feld, herzlich willkommen. Sie hat die Redaktionskommission bei dieser Ausgabe bereits tatkräftig unterstützt.
Die Gemeinde Goldach unterstützt die Eisarena
Netzwerk Rorschach organisiert vom 9. Januar bis am 22. Februar 2026 beim Pavillon am See in Rorschach die 12. Eisarena mit Fonduebeiz. Die Eisarena erfreut sich immer grösserer Beliebtheit und stellt ein attraktives Angebot mit regionaler Bedeutung dar. Der Gemeinderat unterstützt das Projekt mit einem Beitrag von CHF 2’000.
Energiefonds wird aufgelöst – Überprüfung der Förderinstrumente
Auf den 1. Juli 2015 setzte der Gemeinderat das Energiefondsreglement sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen in Vollzug. Seither leistet die Gemeinde Goldach aus dem Fonds Investitionsbeiträge und finanziert zudem Energieberatungen.
Gefördert werden namentlich:
- Sonnenkollektoren
- Photovoltaikanlagen
- Energieerstberatung für Grundeigentümer
- Beratung zum Stromverbrauch im Haushalt
Die Technischen Betriebe Goldach äufnen den Energiefonds mit einem jährlichen Betrag in der Höhe von maximal CHF 200’000.
In den letzten zehn Jahren haben sich die ursprünglichen Rahmenbedingungen entscheidend verändert. Einerseits besteht für Neubauten und teils auch beim Ersatz von Heizsystemen bei bestehenden Bauten oft eine gesetzliche Verpflichtung für die Realisierung von fossillosen Energieerzeugungsanlagen. Andererseits hat sich der Gewinn aus dem Energiegeschäft der Technischen Betriebe Goldach massiv reduziert.
Der Gemeinderat sieht sich daher nach Rücksprache mit der Energiekommission veranlasst, den Energiefonds aufzulösen und insbesondere die Förderung für Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen einzustellen. Diesen Schritt machen aktuell viele Gemeinden. In diesem Sinne muss das entsprechende Reglement aufgehoben werden. Die entsprechende Auflage erfolgt demnächst.
Weiterhin gefördert werden Hausanalysen und Energieberatungen. Auch das Label «Energiestadt» soll aktuell beibehalten werden. Zudem soll eine Auslegeordnung zu möglichen künftigen Fördermassnahmen getroffen werden. Gerade die Realisierung des beabsichtigten Wärmeverbundes Goldach bietet eine passende Gelegenheit hierzu.