Die Gemeinden Rorschach und Goldach hatten dem Projekt “Autobahnanschluss Plus” über die Kostenbeteiligung der zwei Gemeinden an der Urnenabstimmung vom 17. November 2019 zugestimmt. In Rorschach legten bei einer Stimmbeteiligung von 46 Prozent 1’026 Stimmberechtigte ein Ja und 846 ein Nein in die Urne (Ja-Anteil: 54.8%). Auf Goldacher Seite lag die Stimmbeteiligung bei rund 55 Prozent. 2’123 Personen stimmten mit Ja und 1’148 mit Nein ab (Ja-Anteil: 64.9%).
Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen bearbeitet aktuell in enger Abstimmung mit der Region das Bau- und Auflageprojekt mit dem Ziel, dass im Herbst 2022 der politische Prozess für die Projektgenehmigung auf Kantonsebene ausgelöst werden kann. Gemäss Projektplanung des kantonalen Bau- und Umweltdepartements sind folgende Termine im Rahmen der Projektgenehmigung vorgesehen:
- Regierungsrat: September/Oktober 2022
- Vorberatende Kommission: April 2023
- Kantonsrat: Sommer 2023
Für die Standortgemeinden war immer klar, dass es bei diesem Infrastrukturprojekt um mehr als nur eine Strasse geht. Die neue Erschliessung eröffnet Potenziale, die Stadtlücke zwischen Goldach und Rorschach zu schliessen. Die neue Kantonsstrasse zum See hat zur Folge, dass das Gebiet nördlich und südlich der neuen Kantonsstrasse zum See bzw. der Blumenfeldstrasse und der bestehenden Bahnlinie neu gedacht werden muss. Zusammen mit den betroffenen Grundeigentümern wurde ein Prozess zur Gebiets- und Arealentwicklung ausgelöst, der folgende Themen umfasst:
- Zukünftige Erschliessung der betroffenen Grundstücke;
- Klärung der Grün- und Freiräume;
- Führung des Langsamverkehrs wie z. B. die Fusswegverbindung vom Knoten Klosterstrasse bis zum Bahnweg;
- Überprüfung der Nutzungen im Projektperimeter.
Die Kantonsstrasse zum See schafft im Bereich der Blumenfeldstrasse (Gewerbegebiet Blumenfeld) einerseits eine völlig neue Erschliessungsqualität und verursacht in einigen Fällen auch neue Verhältnisse bezüglich der Zufahrten und Anlieferungen, die zu Anpassungen führen. Mit dem praktizierten partnerschaftlichen Vorgehen, das die Grundeigentümerschaft einbezieht, soll ein Optimum für die Arealentwicklung beidseitig der Blumenfeldstrasse erreicht werden.
Parallel mit der Fertigstellung des Kantonsstrassenprojekts wurden auch die Planungen der Regionsgemeinden angepackt. Gemäss den aktuellen Abstimmungen zwischen Kanton und Region wurden folgende Planungen ausgelöst:
- Strassenraumgestaltungen im Kantonsstrassenperimeter als Drittprojekte
- Klosterstrasse West und Ost
- Feldstrasse
- Erschliessungsstrasse Froheim
- Velounterführung/Bachoffenlegung – Bahnübergang Klosterstrasse West
- Aufwertung Bahnweg
- Arealerschliessung Ost – ab Industriestrasse
- Industriestrasse – ab Portal Nord bis Kloster- Appenzellerstrasse
Der neue Autobahnanschluss Witen wird durch das Bundesamt für Strassen bearbeitet. Die Genehmigung des generellen Projekts durch den Bundesrat ist auf anfangs 2023 vorgesehen.
Das koordinierte Vorgehen von Bund, Kanton und den Regionsgemeinden geht aktuell von folgenden Meilensteinen aus:
- Start des koordinierten Bau- bzw. Plangenehmigungsverfahrens: 2025
- Rechtskraft des Gesamtvorhabens: 2027
- Frühester Baustart: 2030
- Früheste Inbetriebnahme: 2035
Verfahrenstechnisch unabhängig vom Kantonsstrassenprojekt läuft auch die Bearbeitung der Begleitmassnahmen weiter, welche sicherstellen sollen, dass in grossen Teilen des Siedlungsgebiets die Verkehrsbelastung reduziert und die Zentren von Goldach und Rorschach belebt werden können.
Dazu gehören die Themenpläne «Fuss- und Veloverkehr» und «Öffentlicher Verkehr». Mit der Inbetriebnahme des Bahnhofs Stadt in Rorschach konnten wichtige Elemente wie die Velounterführung oder der neue Busbahnhof bereits realisiert werden.
Auf der erneuerten Webseite www.autobahnanschluss-plus.ch sind die jeweils aktuellen Projektinformationen zu finden.

