Lärmsanierungsprojekt für die Kantonsstrassen

Lärmsanierungsprojekt für die Kantonsstrassen

Vom 17. Februar bis 18. März 2021 liegt das Lärmsanierungsprojekt des Baudepartements für die Goldacher Kantonsstrassen öffentlich auf.

Das Lärmempfinden ist subjektiv. Die Gesetzgebung hat auf Basis von umfangreichen Gesundheitsstudien Grenzwerte festgelegt und definiert, wo die Strasseneigentümer aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit konkreten Massnahmen reagieren müssen und wo nicht. Lärmsanierungsprojekte zeigen letztendlich, an welchem Ort Massnahmen ergriffen werden. Ein direkter und absoluter Anspruch auf Lärmschutz besteht dabei nicht – der Gesetzgeber will Ausnahmen.

Ist beispielsweise die Sanierung mit unverhältnismässigen Einschränkungen oder Kosten verbunden, beeinträchtigt sie das Ortsbild oder die Verkehrssicherheit, kann auf die Sanierung verzichtet werden. Das Ganze ist komplex.

Der Kanton St.Gallen legt nun das Lärmsanierungsprojekt über die Kantonsstrassen in Goldach öffentlich auf. Im Projekt hat er die Lärmbelastung der angrenzenden Liegenschaften ermittelt und verschiedene Sanierungsmassnahmen untersucht. Die Massnahmen beinhalten lärmmindernde Deckbeläge (sogenannte Flüsterbeläge), eine Lärmschutzwand in Form einer Geländerverkleidung auf der Höhe des Dorfbachs an der St.Gallerstrasse sowie Schallschutzfenster bei den stark betroffenen Liegenschaften.

Lärmsanierungsprojekt der Gemeinde liegt ebenfalls auf

Gleichzeitig mit dem Kanton legt auch die Gemeinde ihr Lärmsanierungsprojekt für die Gemeindestrassen auf. Die Grenzwerte sind – bis auf wenige Ausnahmen – bei allen an Gemeindestrassen anstossende Liegenschaften eingehalten. Es sind keine baulichen Massnahmen vorgesehen. Die direktbetroffenen Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige. Die Auflagefrist läuft ebenfalls vom 17. Februar bis 18. März 2021.

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