Grüngebühr

Lässt sich die Grüngebühr vermeiden?

Seit 1. Januar 2021 führt die Gemeinde Goldach den Bereich Siedlungsabfall auf Anordnung des Departements des Innern als Spezialfinanzierung im Eigenkapital. Diese muss sich mittelfristig ausgeglichen gestalten. Geht das ohne Grüngebühr?

Artikel 32a des eidg. Umweltschutzgesetzes bestimmt, dass die Entsorgung von Siedlungsabfällen über verursachergerechte und kostendeckende Gebühren zu finanzieren ist. Die Abfallrechnung der Gemeinde Goldach ist seit Jahren defizitär. Der Gemeinderat war sich dieser “Sünde” bewusst, sah aber keinen dringenden Handlungsbedarf, zumal die Bürgerversammlung sowohl Jahresrechnung als auch Budget trotz dieses “Schönheitsfehlers” immer genehmigte.

Kanton zum Ersten

Das Departement sah diesen Sachverhalt allerdings weniger grosszügig. Es verfügte am 20. November 2019, dass der Bereich Siedlungsabfall ab 1. Januar 2021 als Spezialfinanzierung im Eigenkapital zu führen ist.

Der Gemeinderat hielt sich an diese aufsichtsrechtliche Anordnung, sah jedoch keine Möglichkeit, die Abfallrechnung kurzfristig auszugleichen, zumal das Defizit in den vergangenen Jahren meist über 200’000 Franken betrug. Er beantragte der Bürgerschaft deshalb mit der Gewinnverwendung 2020, 1 Mio. Franken in die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung einzulegen. Damit wollte sich der Gemeinderat Zeit verschaffen, um seine Handlungsoptionen für den Ausgleich der Abfallrechnung zu klären. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigten die ausserordentliche Einlage zusammen mit der Jahresrechnung an der Urnenabstimmung vom 11. April 2021.

Kanton zum Zweiten

Ein weiteres Mal legte das kantonale Departement sein Veto ein. Es verfügte am 27. Oktober 2021, dass die mit der Jahresrechnung 2020 von der Bürgerschaft genehmigte Einlage in die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung von 1 Mio. Franken nicht vorgenommen werden darf. Der Gemeinderat wurde gleichzeitig angewiesen, diesen Betrag aus der Spezialfinanzierung auszubuchen und den kumulierten Ergebnisse der Vorjahre gutzuschreiben.

Dank der hohen Rohstoffpreise fiel das Defizit der Abfallentsorgung im letzten Jahr sehr tief aus. Es belief sich einzig auf 60’600 Franken. Da die Spezialfinanzierung nach der verfügten Rückbuchung der Einlage leer war, ergab sich in der Bilanz per 31. Dezember 2021 mit dem Ausgleich der Abfallrechnung eine Minusfinanzierung von 60’600 Franken. Diese wird sich mit jedem Jahr vergrössern. Je länger der Gemeinderat zuwartet, desto grösser wird die Schuld, die zusätzlich zum aktuellen Defizit verursachergerecht getilgt werden muss.

Der Grossteil des Defizits ergibt sich aus der kostenlosen Grünsammlung. Diese verursacht jährliche Kosten zwischen 160’000 und 170’000 Franken. Es ist deshalb naheliegend, diese Position verursachergerecht mit einer Grüngebühr zu finanzieren. Das neue Abfallreglement, das vom 20. Januar 2022 bis 28. Februar 2022 dem fakultativen Referendum unterstand, bietet eine umfassende gesetzliche Grundlage, um diese Gebühr einzuführen.

Beschränkter Handlungsspielraum

Noch hat der Gemeinderat diesbezüglich aber keinen Entscheid gefällt. Seine Möglichkeiten sind jedoch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben beschränkt. Ein kleiner Spielraum besteht bei der Abfallgrundgebühr. Diese ist in Goldach im Vergleich zu andern Gemeinden relativ tief. Da sie aber die Voraussetzung der Verursachergerechtigkeit nicht erfüllt, darf sie nicht unbeschränkt angehoben werden. Weiter könnte die Grünsammlung reduziert (oder ganz aufgehoben) werden. Aktuell finden monatlich zwei Sammlungen statt, von Anfang März bis Mitte Dezember. Schwierig abzuschätzen sind die Erträge, die sich aus den Papier-, Altmetall- und Glassammlungen generieren lassen. Sie waren in der vergangenen Jahren sehr volatil. Steigen diese aber weiter, ist ein Ausgleich der Rechnung nicht mehr weit. Und vielleicht wird ja auch das Grüngut dereinst zu einem Wertstoff, wenn die Verarbeitung zu Biogas attraktiver wird.

Ansonsten bleibt einzig die Einführung der unbeliebten Grüngebühr. Für den Gemeinderat ist diese aber die letzte Möglichkeit.

Die andere Art der Grüngutentsorgung – aber immerhin mit Humor.

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