Modell Überbauung Mühlegut

Überbauung Mühlegut der Ortsgemeinde: Aktueller Projektstand

Der Projektausschuss der Ortsgemeinde befasste sich im 2020 mit der Erarbeitung eines Richtprojektes. Einerseits gilt es, die städtebauliche Qualität des Siegerprojektes aus dem Wettbewerb beizubehalten. Anderseits soll dieses aber auch im Hinblick auf eine gute Vermarktung weiterentwickelt werden.

Enge Zusammenarbeit mit den Behörden

Die jeweiligen Projektstände wurden am 23. Juni 2020 und am 10. November 2020 mit dem Baukollegium der Politischen Gemeinde Goldach diskutiert. Dazwischen fanden zwei Besprechungen mit den Architekten aus dem Kollegium statt. Am 27. August 2020 erfolgte eine Vorprüfung durch die Kommission Städtebau des Kantons St.Gallen. Diese befand die gewählten Gebäudelängen und –tiefen sowie die Geschossigkeiten als gut.

In der weiteren Bearbeitung reduzierte die Ortsgemeinde den Platz entlang der Mühlegutstrasse in seiner Ausdehnung und liess auch das ursprünglich geplante Wasserbecken weg. Grosse Bäume sorgen für eine hohe Aufenthaltsqualität. Die Wegführung stellt die Durchlässigkeit und Vernetzung in die benachbarten Quartiere sicher. Insbesondere beim Baufeld 2 verzichtet die Ortsgemeinde zugunsten hoher Bäume auf Tiefgaragenparkplätze. Zudem überarbeitete sie die Fassaden, damit diese vielfältig und lebendig wirken.

Die Wohnungen sind weiterhin nach dem Typ Durchwohnen konzipiert, d.h. der Wohnungsgrundriss geht über die gesamte Gebäudetiefe. Die Belichtung der Räume wurde verbessert und in den Eckbereichen die gegenseitige Einsehbarkeit überarbeitet. Die Treppenhäuser sind nun natürlich belichtet und im Erdgeschoss sowohl von der Rück- als auch von der Vorderseite der Längsbauten zugänglich.

Die nächsten Schritte

Die Unterlagen zum Sondernutzungsplan und das Richtprojekt werden der Politischen Gemeinde im Frühling 2021 zur Prüfung eingereicht. Nach der offiziellen Vorprüfung durch den Kanton folgt dann die öffentliche Auflage.

Im selektiven Verfahren wird die Ortsgemeinde noch im 2021 die Planungsleistungen (Architektur- und Ingenieurleistungen) für die Baufelder 2 und 3 ausschreiben. Diese wird sie selbst überbauen. Für Baufeld 1 sucht sie einen Investor, der das Projekt im Baurecht realisiert. Dabei beschränkt sich der Verwaltungsrat auf die Zusammenarbeit mit einem langfristig orientierten, professionellen Partner (grosse Pensionskasse, Versicherung, Immobilienanlagefonds oder Immobilienanlagegruppe einer Anlagestiftung).

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