PV-Anlagen

Zusätzliche Mittel für den Energiefonds

Der Gemeinderat hat einen Nachtrag zum Energiefondsreglement dem fakultativen Referendum unterstellt. Neu soll es möglich sein, den Energiefonds zusätzlich mit Mitteln aus dem Gemeindehaushalt zu speisen, wenn die Einlagen der Technischen Betriebe nachhaltig nicht ausreichen.

Photovoltaik boomt in Goldach – sicher auch dank der grosszügigen Förderbeiträge der Gemeinde. Das ist sehr erfreulich, hat aber auch eine Schattenseite. Die Mittel im Energiefonds reichen nicht mehr aus, um die Subventionen in der bisherigen Höhe auszurichten, obwohl die Technischen Betriebe mittlerweile jährlich den Maximalbetrag in der Höhe von 200’000 Franken, den das Energiefondsreglement vorsieht, in den Fonds einschiessen. Der Gemeinderat musste deshalb die Beiträge senken. Neu basieren sie nicht mehr auf den Investitionskosten, sondern orientieren sich an den Bundesbeiträgen. Die Einmalzahlung beträgt neu einen Drittel der Vergütung der Pronovo AG, maximal 10’000 Franken. Diese Regelung gilt seit dem 15. September dieses Jahres. Der Gemeinderat hat darüber bereits öffentlich informiert.

Weitergehende Beitragssenkung vermeiden

Gemäss den Berechnungen der Technischen Betriebe wäre eine weitergehende Senkung der Förderbeiträge nötig gewesen, um den Energiefonds bei anhaltendem Trend zum Bau von Photovoltaikanlagen zu stabilisieren. Der Gemeinderat wollte den wirksamen Fördereffekt aber nicht zu stark bremsen.

Sollte sich ergeben, dass die Fondsmittel trotz der bereits ergriffenen Massnahme nachhaltig nicht ausreichen, möchte der Gemeinderat die Möglichkeit schaffen, den Fonds zusätzlich aus Mitteln des Gemeindehaushaltes zu äufnen. Nicht realistisch ist es, die Einlage der Technischen Betriebe zu erhöhen. Diese legen heute schon einen Grossteil des Gewinns aus dem Stromhandel in den Fonds ein.

Anpassung Energiefondsreglement

Um den Gemeindehaushalt bei Bedarf heranzuziehen, braucht es eine Anpassung des Energiefondsreglements. Der Gemeinderat hat folgende Änderung beschlossen:

“Zeichnet sich ab, dass die ordentlichen Einlagen der Elektrizitätsversorgung gemäss Art. 2 nachhaltig nicht ausreichen, um die zugesicherten Beiträge auszurichten, kann der Energiefonds zusätzlich mit Mitteln aus dem allgemeinen Finanzhaushalt gespiesen werden.

Der Gemeinderat stellt die notwendigen Gemeindebeiträge zum Ausgleich des Energiefonds jeweils ins Budget der Erfolgsrechnung ein. Die Kredite gelten als gebundene Ausgabe, soweit sie zum Ausgleich einer in der Abschlussbilanz des Vorjahres ausgewiesenen Unterdeckung des Energiefonds dienen.”

Gleichzeitig sollen weitere kleinere Anpassungen ins Reglement einfliessen. So sollen zugesicherte Beiträge neu analog der Gültigkeit von Baubewilligungen nach drei Jahren verfallen, wenn bis dahin nicht mit der Realisierung der unterstützten Massnahme begonnen wird. Ebenfalls zum Verfall des Beitrages führt es, wenn die Auszahlung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Bauabschluss beantragt wird.

Der Nachtrag zum Energiefondsreglement untersteht dem fakultativen Referendum. 296 Stimmberechtigte können noch bis zum 21. Dezember eine Abstimmung verlangen.

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